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Ministerin Kuder zur Sicherungsverwahrung: „Sicherheit geht vor Parteitaktik“

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(LNP) Justizministerin Uta-Maria Kuder unterstützt Bayern bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses für eine nachträgliche Unterbringung gefährlicher Straftäter

„An oberster Stelle der Neuregelung des Gesetzes zur Sicherungsverwahrung steht der Schutz der Allgemeinheit. Darum sollte es uns allen wichtig sein, den Gesetzentwurf doch noch um die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsunterbringung zu erweitern. Die Zeit drängt. Wenn sich alle Seiten jetzt zügig einig werden und die Sicherheit der Bevölkerung vor die Parteitaktiken stellen, dann können wir trotz Änderung auch die Frist einhalten, die uns das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat“, sagte die Justizministerin, die den Antrag ihrer bayerischen Amtskollegin im Rechtsausschuss des Bundesrates prinzipiell unterstützt, aber im Hinblick auf die wenigen verbleibenden Monate bis Fristende die Dringlichkeit anmahnt.

Uta-Maria Kuder unterstrich: „Ich halte es für zwingend notwendig, psychisch gestörte und hochgradig gefährliche Straftäter auch nach Ende der Strafhaft unterbringen zu können, wenn sich erst nach dem Urteil herausstellen sollte, dass die Täter weiterhin gefährlich oder psychisch gestört sind. Wir müssen alle Schutzlücken schließen.“

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir den Entwurf des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes schon ins Kabinett eingebracht. Der Neubau der Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der JVA Bützow liegt im Zeitplan. Wir werden fristgerecht Ende Mai 2013 die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Sicherungsverwahrung geschaffen haben“, so die Ministerin.

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
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