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Arbeitswelt und Inklusion: „Senat will Menschen mit Behinderung bewusst ausgrenzen“

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(LNP) Der Senat will mit der „Initiative Inklusion“ Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt unterstützen. Dabei betreibt er selbst Ausgrenzung in seiner Personalpolitik. In einem aktuellen Senatsentwurf zu „personalwirtschaftlichen Maßnahmen“ ist explizit eine Regelung vorgesehen, um Bewerbungen von externen Schwerbehinderten zu verhindern. Die Grünen werten das als eine soziale Bankrotterklärung.

Dr. Anjes Tjarks, Mitglied der Grünen Bürgerschaftsfraktion im Ausschuss für Personalwirtschaft, erklärt zu dem Senatsentwurf, insbesondere mit Blick auf den zweiten Absatz unter Punkt 2.1.: „Wenn Senator Scheele seine Initiative zur Inklusion ernst nimmt, muss er dringend die Senatsdrucksache zu personalwirtschaftlichen Maßnahmen stoppen. Andernfalls ist die Inklusionsinitiative reine Heuchelei. Im Senat werden Vorbereitungen getroffen, Menschen mit Behinderung von Bewerbungsmöglichkeiten fernzuhalten. Das wäre ein handfester Skandal!“

Katharina Fegebank, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, sagt: „Der Senat hat die Aufgabe, vor Diskriminierung zu schützen. Aber dieser Senat will Ausgrenzung offenbar selbst betreiben – und das ganz bewusst. Er setzt anscheinend darauf, dass niemand gegen diese geplante Praxis klagt und Schadenersatzansprüche stellt  –obwohl die Rechtslage dem Senat bekannt ist. Das rechtliche Risiko wird in dem Drucksachenentwurf als ‚hinnehmbar‘ bewertet. Menschlich und sozial ist das eine Bankrotterklärung.“   

Hintergrund
Im Senatsdrucksachenentwurf ist explizit beschrieben, dass man die Verpflichtung, freiwerdende Stellen an die Agenturen für Arbeit melden, umgehen will, um so Bewerbungen Schwerbehinderter zu verhindern. Dort heißt es auf Seite 5:

„[…Dafür wird den Behörden und Ämtern die Möglichkeit eingeräumt, Stellen (bis einschließlich Besoldungsgruppe A15 bzw. Entgeltgruppe 15) befristet behördenintern auszuschreiben (vgl. Stellenanordnung IV.3). So können behördeninterne Personalbewegungen und -züge initiiert und frei werdende Stellen gezielt gestrichen werden. Da in diesen Fällen „frei werdende Arbeitsplätze“ im Sinne des § 82 Satz 1 SGB IX nicht zu besetzen sind, unterbleibt eine Meldung der behördeninternen Ausschreibungen an die Agentur für Arbeit zur Weitergabe an schwerbehinderte Interessentinnen und Interessenten. Derartige Fallkonstellationen – Zulassung externer schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber bei überbehördlich ausgeschriebenen Stellen einerseits aber Ausschluss bei behördeninternen Ausschreibungen andererseits – sind bisher noch nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen der Arbeits- oder Verwaltungsgerichte geworden, so dass ein gewisses aber hinnehmbares rechtliches Risiko für die Freie und Hansestadt Hamburg besteht, dass sie (Schadenersatz-)Ansprüchen sowohl wegen Diskriminierung als auch wegen Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs ausgesetzt sein könnte…“

Umgangen werden soll laut Senatsdrucksachenentwurf die Regelung des § 82 SGB IX. Dort heißt es u.a.: „Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 73). Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.“

Jan Dube – Pressesprecher
Bündnis 90 / Die Grünen
GRÜNE Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Burchardstraße 21, 20095 Hamburg
jan.dube@gruene-fraktion-hamburg.de
Telefon: +49-40-42831-2175
www.gruene-fraktion-hamburg.de

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