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Leistungsschutzrecht für Presseverlage / MÜLLER-SÖNKSEN/THOMAE: Gerechter Ausgleich

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(LNP) Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage durch das Bundeskabinett erklären der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Burkhardt Müller-Sönksen und der Berichterstatter für das Urheberrecht Stephan Thomae:
 
Der Gesetzentwurf schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Verlagen auf der einen und gewerblichen Suchmaschinen und Aggregatoren auf der anderen Seite. Wer Verlagsinhalte zu eigenen gewerblichen Zwecken nutzen will, bedarf dafür künftig einer Erlaubnis der Verlage. Liegt diese nicht vor, kann der Verlag die Nutzung durch sein neues Recht untersagen. Dabei ist zwischen drei Gruppen zu unterscheiden:
 
Dritte, die Verlagsinhalte nicht gewerblich nutzen, werden von der Reform nicht tangiert und benötigen keine Erlaubnis. Dies gilt zum Beispiel für nicht-kommerzielle Blogger.
 
Gewerbliche Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten und als eigene Angebote anbieten (Aggregatoren), bedürfen für ihr Geschäftsmodell einer Erlaubnis. Ob die Erlaubnis dann an eine Gebühr gebunden ist, müssen die beteiligten Parteien in der Praxis selber festlegen. Hier erscheint eine weitere, in der bisherigen Debatte nicht ausreichend vorgenommene, Differenzierung zwischen reinen Suchmaschinen, die im Ergebnis nur Inhalte weitergeben wollen, und Aggregatoren, die aus den Inhalten der Verlage ein eigenes gewerbliches Angebot erstellen, denkbar.
 
Das geplante Leistungsschutzrecht hält die Verwertungsmöglichkeit digitaler Inhalte offen. Es flankiert damit lediglich den Aufbau innovativer Geschäftsmodelle im Internet und bleibt ein Abwehrinstrument gegen unberechtigte gewerbliche Nutzungen. Die Verleger sind nun aufgefordert, die Nachfrage nach Qualitätsjournalismus im Internet zu bedienen und attraktive, nutzerfreundliche Angebote zu schaffen.
 
Auch die Journalisten als Urheber der Verlagsinhalte werden gestärkt. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, die Urheber angemessen an möglichen Erlösen zu beteiligen und erhält die bestehenden Möglichkeiten zur Eigenwerbung oder Zweitverwertung.
 
Niels Schwiderski, M.A.
Büroleiter
 
Burkhardt Müller-Sönksen, MdB
 
Medienpolitischer Sprecher und Vorsitzender
der Arbeitsgruppe Kultur und Medien
der FDP-Bundestagsfraktion
 
Obmann der FDP-Bundestagsfraktion
im Ausschuss für Kultur und Medien

Mitglied des Verteidigungsausschusses
E-Mail:  burkhardt.mueller-soenksen.ma01@bundestag.de
Tel.:  030 / 22 77 44 60
Fax:  030 / 22 77 44 63
Dorotheenstraße 101
10117 Berlin
www.mueller-soenksen.de

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