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Kritik am geplanten Leistungsschutzrecht für Verleger

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist Kritik der Bitkom am geplanten Leistungsschutzrecht für Verleger zurück

„Es geht um eine Frage der Gerechtigkeit“

(lnp) Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk spricht sich für das derzeit heftig diskutierte Leistungsschutzrecht für die Verleger von Presseerzeugnissen aus und bezieht damit klar Stellung gegen die aktuelle Kritik des Branchenverbands BITKOM und des Suchmaschinenbetreibers Google an dem geplanten Schutzrecht.

„Es ist schlicht ein Gebot der Gerechtigkeit, dass ein Verleger, mit dessen Inhalten Suchmaschinenbetreiber Geld verdienen, davon etwas bekommt“, so Merk. „Dies als ‚rückwärtsgewandte Verteidigungsschlacht‘ abzutun, wird der Bedeutung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte nicht gerecht. Leistungsschutzrechte bremsen nicht die Innovation, sondern sie bieten gerade einen Anreiz dazu. Und sie hindern Verlage doch nicht daran, ihr Angebot für das Internet fit zu machen, um nicht nur ein Stück vom Kuchen, sondern den ganzen Kuchen abzubekommen!“

Außerdem warf Merk BITKOM und Google Kurzsichtigkeit vor. „Auf Dauer lebt das Internet doch gerade auch von den Inhalten. Wenn Verlage keinen Anreiz mehr haben, Qualität für das Internet zu produzieren, sehe ich die Gefahr, dass diese Angebote in den kostenpflichtigen Bereich abwandern. Das heißt: Wer dann Qualität will, muss mehr zahlen. Das kann weder im Interesse der Internetanbieter noch der Nutzer sein!“

„Wer die Leistung von Presseverlagen im Internet für die eigene Wertschöpfung  gewerblich nutzt, muss dafür zahlen“, so Merk abschließend. Dabei stellte sie klar, dass Privatpersonen von dem Leistungsschutzrecht ohnehin nicht betroffen sind.

Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
Prielmayerstr. 7
80335 München
Pressesprecher: Wilfried Krames
E-Mail: presse@stmjv.bayern.de
Internet: www.justiz.bayern.de

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