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Anträge der Schutzschirmkommunen sind vorgeprüft

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(LNP) Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: „Unser Ziel ist es, mit allen Kommunen zeitnah individuelle tragfähige Konsolidierungskonzepte zu erarbeiten und vertraglich zu regeln“
 
Mit Ablauf der Antragsfrist für eine Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm Hessen zum 29. Juni 2012 haben 102 der 106 antragsberechtigten Kommunen ihre Chance für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung ergriffen. Das Hessische Finanzministerium hat nun die Anträge grob gesichtet und die Kommunen unterschieden in solche, in deren Antrag der Haushaltsausgleichs dargestellt wird und solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat in dem Zusammenhang das weitere Fortgehen erläutert: „Unser Ziel ist es, mit allen Kommunen zeitnah individuelle, tragfähige Konsolidierungskonzepte zu erarbeiten und dies vertraglich zu regeln.“ Mit den ersten Kommunen seien bereits Gespräche über ihre Anträge geführt worden. Die Antragsteller werden aktuell schriftlich über den Stand des Verfahrens informiert.
 
Minister Dr. Schäfer betonte, dass die im Moment vorliegenden Zahlen – dem kursorischen Charakter der ersten Prüfung geschuldet – mit Vorbehalt zu sehen seien. Sowohl Anträge, die nach der ersten Durchsicht positiv erscheinen, können sich bei genauerer Betrachtung als problematisch erweisen, andererseits könnte aber auch ein zunächst lückenhaft erscheinender Antrag durch eine geringfügige Modifizierung schnell zu einem tragfähigen Konzept führen. In einem nächsten Schritt werden die Aufsichtsbehörden die Anträge detailliert prüfen. Parallel dazu finden weitere Abstimmungs- und Verhandlungsgespräche zwischen Städten, Kreisen und Gemeinden und dem Finanzministerium statt.
 
„Am Ende des Verfahrens – also nach Erarbeitung tragfähiger Konsolidierungskonzepte – stehen rechtsverbindliche Vereinbarungen, auf deren Basis dann die Konsolidierungshilfen, also Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen, bewilligt werden“, so Schäfer weiter. „Dies setzt jedoch – insbesondere in den Fällen, in denen der Antrag nicht den Haushaltsausgleich abbildet oder an einzelnen Stellen noch lückenhaft ist – voraus, dass die bislang formulierten Konsolidierungsanstrengungen noch einmal intensiviert und gegebenenfalls nachbereitet werden müssen.“

Marion Weber
sches Ministerium der Finanzen
Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 322415 / Fax: +49 611 327132415
E-Mail: Marion.Weber@hmdf.hessen.de

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