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Integration / Asylbewerberleistungsgesetz: Neue, bundesweit einheitliche Sätze

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(LNP) Vertreterinnen und Vertreter aller 16 Bundesländer haben sich auf Initiative des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums   in Mainz darauf geeinigt, bundesweit einheitliche Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu zahlen. Die Höhe der neuen Sätze wurde heute dem Ministerrat mitgeteilt. So erhalten alleinstehende Erwachsene jetzt 346 € (bislang 224,97 €), eine Alleinerziehende 346 € (bislang 224,97 €) und Jugendliche vom Beginn des 15. Lebensjahres  271 € (bislang 199,40 €). Die zu erwartende finanzielle Mehrbelastung für das Land wird derzeit vom Integrationsministerium berechnet. Im Schnitt steigt die Höhe der Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber um etwa 50 %.

„Dank des Engagements und der Kompromissbereitschaft der Länder bekommen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Zukunft bundesweit einheitliche Leistungen, die sich in ihrer Höhe an den Sätzen von Hartz IV orientieren und die ihnen ein menschenwürdiges Dasein sichern. Es ist skandalös, dass der Bund seiner Aufgabe bislang nicht nachgekommen ist und eine gesetzliche Regelung für die künftige Höhe der Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber gefunden hat. Dies war der ausdrückliche Auftrag des Bundesverfassungsgerichts“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt. „Seit 1993 hatte der Bund die Sätze nicht angepasst und auch jetzt scheint im Bundesministerium für Arbeit und Soziales niemand gewillt zu sein, sich mit dem Thema zu befassen. Damit lässt der Bund nicht nur die Länder im Regen stehen, sondern er sendet auch ein fatales politisches Signal an die bei uns schutzsuchenden Menschen aus.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 die bisherigen Leistungssätze als evident unzureichend bezeichnet  und gefordert, diese auf das Existenzminimum anzuheben.

Astrid Eriksson
Pressesprecherin
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Telefon 06131 – 16 56 32
Pressestelle@mifkjf.rlp.de
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