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Arbeitsschutz bei Hitze beachten

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(LNP) Temperaturen über 30 Grad sind schön zum Baden – aber bei der Arbeit werden sie für viele zur Qual. Starke Hitze kann für Beschäftigte im Freien und im Büro nicht nur anstrengend, sondern auch gesundheitsschädlich sein. Brandenburgs Arbeitsminister Günter Baaske appelliert deshalb an alle Arbeitgeber, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei hochsommerlichen Temperaturen am Arbeitsplatz zu schützen: „Hitzebelastungen am Arbeitsplatz dürfen nicht unterschätzt werden. Es gibt eine Reihe einfacher Maßnahmen, die die Arbeit erträglicher machen.“ Ab 30 Grad ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, zu reagieren.

Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel die Lockerung der Bekleidungsregeln, kostenlos alkoholfreie Getränke zur Verfügung zu stellen und vor allem flexible Arbeitszeiten. Morgens früher mit der Arbeit beginnen, um hohen Temperaturen am Nachmittag auszuweichen, sowie körperlich anstrengende Arbeiten in die Morgen- und Vormittagsstunden zu verlegen. Bei extremen Wetterlagen sollten Arbeitgeber auch die Möglichkeit eines Zeitausgleichs prüfen.

Beschäftigte sollten Symptome wie Übelkeit, Schwindel, Erbrechen oder die Störung des Bewusstseins ernst nehmen. Denn dies sind erste Anzeichen für einen drohenden Hitzschlag. Deswegen sollte jeder am Arbeitsplatz ausreichend trinken. Reicht es, bei 24 Grad Raumtemperatur etwa 2 Liter am Tag zu trinken, so sollte die Trinkmenge bei hohen Temperaturen um mindestens 1 Liter gesteigert werden. Besonders geeignet sind Mineralwässer, ungesüßte Früchte- und Kräutertees sowie verdünnte Fruchtsäfte. Sie ersetzen neben dem Wasser auch die durch das Schwitzen verloren gegangenen Elektrolyte.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz zu finden:http://bb.osha.de/de/gfx/good_practice/B36BB9EC4C1C422B99DBD9EB10FF263B.php

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Pressesprecher: Florian Engels
Hausruf: (0331) 866 – 5040
Fax: (0331) 866 – 5049
florian.engels@masf.brandenburg.de

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