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Mecklenburg-Vorpommern

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz / Schwesig würdigt Arbeit des Kinderschutzbundes

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(LNP) Sozialministerin Manuela Schwesig hat am Samstagabend die Arbeit des Deutschen Kinderschutzbundes in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt. Auf einem Empfang zum 15-jährigen Jubiläum des Kinderschutzbundes in Warnemünde sagte die Ministerin: „Der Kinderschutzbund gibt den Schwächsten in der Gesellschaft eine Stimme und leistet im positiven Sinne Lobbyarbeit.“

Die Mitglieder des Kinderschutzbundes leisten durch ihr Engagement einen wesentlichen Beitrag, das Land kinderfreundlicher zu gestalten. Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommerns wird sich auch weiterhin für die Stärkung von Kinderrechten einsetzen. „Durch das Netzwerk frühe Hilfen können wir im Land den Kinderschutz mit Bundesmittel künftig verbessern“, so die Ministerin.

Schwesig machte deutlich, dass sich die Landesregierung weiter dafür einsetzen wird, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. „Leider hat die Bundesregierung einen entsprechenden Vorstoß des Bundesrates abgelehnt. Es ist höchste Zeit, dass die Rechte von Kindern auch in der Verfassung festgeschrieben werden.“

Die Landesgeschäftsstelle des Kinderschutzbundes in Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales jährlich mit 75.000 Euro gefördert. Beispielhaft für den Kinderschutzbund nannte Schwesig das Projekt „Eltern stark machen“, das zur Geschäftsstelle gehört. Seit elf Jahren wird im Rahmen des Projektes kontinuierlich am Aufbau eines landesweiten und flächendeckenden Angebotes von Elternkursen gearbeitet. Das Land unterstützt das Projekt mit jährlich 80.000 Euro.

Quelle: regierung-mv.de

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