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Kinderrechte ins Grundgesetz – Bund respektiert Länderwillen nicht

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(LNP) Mit scharfer Kritik reagiert die Staatssekretärin im Kinder- und Jugendministerium, Margit Gottstein, auf die Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Darin lehnt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes ab mit der Begründung, die Kinderrechte seien bereits verfassungsrechtlich abgesichert, da Kinder wie Erwachsene Träger der Grundrechte seien.

„Es ist der ausdrückliche Wille der Länder, dass die Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden. Der Bundesrat hat im vergangenen November die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Dies abzulehnen zeugt von fehlendem Respekt der Bundesregierung gegenüber den Ländern und den Beschlüssen des Bundesrates“, erklärt Margit Gottstein. „Und viel schlimmer: Die Bundesregierung hat offensichtlich nach wie vor  nicht begriffen, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern dass sie eines besonderen Schutzes durch Staat und Gesellschaft  bedürfen. Den politische Willen, die Position von Kindern tatsächlich zu stärken, kann ich bei der Bundesregierung leider nicht erkennen.“

Die Kinderrechte sind in den meisten Landesverfassungen verankert, in Rheinland-Pfalz seit 2000. Mit der angestrebten Änderung des Grundgesetzes soll vor allem das Bewusstsein für die Rechte der Kinder gestärkt werden mit der Konsequenz, dass Entscheidungen verstärkt am Wohl der Kinder orientiert werden und Kinder bei sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren gehört werden. Rheinland-Pfalz war Mitantragsteller bei beiden  Entschließungsanträgen an den Bundesrat, wovon der zweite im November 2011 eine Mehrheit fand. Auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist das Ziel der Grundgesetzänderung festgeschrieben.

Staatssekretärin Gottstein: „Die Bundesregierung stellt sich in Sachen Kinderrechte ein Armutszeugnis aus. Zwar will sie jetzt per Gesetz eine Regelung der Vereinten Nationen unterstützen, die es Kindern ermöglicht, bei den Vereinten Nationen Beschwerde einzulegen. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung Kindern hierzulande das Individualbeschwerderecht  einräumt. Dann erwarte ich aber auch, dass sie konsequenterweise der wiederholten Aufforderung der Vereinten Nationen nachkommt und endlich die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnimmt.“

Astrid Eriksson
Pressesprecherin
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Telefon 06131 – 16 56 32
Pressestelle@mifkjf.rlp.de

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