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Mikrozensus 2016 startet mit neuer Stichprobengrundlage

von Frank Baranowski
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(lnp) Mikrozensus 2016 startet mit neuer Stichprobengrundlage. Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter in unserer Gesellschaft? Wie haben sich Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverhältnisse entwickelt? Antworten auf diese und ähnliche Fragen gibt der „Mikrozensus“, für den in NRW jährlich rund 76 000 Haushalte befragt werden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wird die Befragung ab 2016 auf eine neue Basis umgestellt.  Die neue Stichprobengrundlage basiert auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Aus diesem Grund werden in diesem Jahr alle ausgewählten Haushalte erstmalig befragt.

Die Durchführung der Erhebung ist gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt. Beispielsweise werden im Januar 2016 in 35 zufällig ausgewählten Düsseldorfer Auswahlbezirken etwa 250 Haushalte befragt (die durchschnittliche Zahl je Bezirk liegt bei sieben Haushalten). NRW-weit setzt der Landesbetrieb IT.NRW 350 Interviewerinnen und Interviewer für die Befragungen der Haushalte ein. Die Interviewer kündigen ihren Besuch zuvor schriftlich an und legitimieren sich durch einen Ausweis. Um Datenschutz und statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, sind sie zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch, Erwerbstätigkeit und Altersvorsorge. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht eine Auskunftspflicht. Bei der Beantwortung der Fragen auf freiwilliger Basis hoffen die Statistiker auf hohe Beteiligung. Die Ergebnisse sind Basis für politische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung ist ein persönliches Inter-view. Um den Aufwand für die Befragten möglichst gering zu halten, sind die sorgfältig ausgewählten und intensiv geschulten Interviewer mit Laptops ausgestattet. Die Haushalte haben aber auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an den Landesbetrieb zu senden.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sog. Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten“ Gebäuden wohnen, werden i. d. R. bis zu viermal in fünf aufeinander folgenden Jahren befragt. In den Folgejahren wird zur Entlastung der Befragten jeweils ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt. (IT.NRW)

Wann und wo die Befragungen in NRW stattfinden, steht im Internet unter:  http://www.it.nrw.de/statistik/a/erhebung/mikrozensus/index.php

Anfragen an die Pressestelle von IT.NRW unter:
Telefon 0211 9449-2521
Telefax 0211 9449-8518
E-Mail mailto:pressestelle@it.nrw.de

Quelle: Pressemitteilung IT.NRW Nr. 1/16 vom 4. Januar 2016.

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