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Einführung einer Landarztquote ist verfassungskonform

von Frank Baranowski
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(lnp) Einführung einer Landarztquote ist verfassungskonform. Wichtige rechtliche Klärung für die Ausgestaltung des Masterplans Medizinstudium 2020.

In dieser Woche hat das Bundesministerium für Gesundheit das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten „Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Einführung und Ausgestaltung einer Quote zur Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium“ veröffentlicht. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin, Katrin Albsteiger:

Albert Rupprecht: „Die Einführung einer Landarztquote ist verfassungsrechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommt ein Fachgutachten, das das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Woche veröffentlicht hat. Wir haben uns im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 mit Nachdruck dafür eingesetzt, diese Frage der Verfassungskonformität zu klären. Das nun vorliegende Gutachten ist im Ergebnis eindeutig. Diesen positiven Befund begrüßen wir.“

Katrin Albsteiger: „Wir wollen die medizinische Grundversorgung in den ländlichen Regionen auch für die Zukunft zu sichern. Eine Landarztquote kann hierzu wesentlich beitragen. Mit ihr würde eine bestimmte Zahl von Studienplätzen denjenigen vorbehalten werden, die sich verpflichten, nach vollständig abgeschlossener Ausbildung für eine bestimmte Zeit im ländlichen Raum zu praktizieren. Das aktuelle Gutachten bestätigt, das dies rechtlich möglich ist. Es beschreibt auch detailliert, welche Maßstäbe für die verfassungsrechtlich zulässige Ausgestaltung der abzugebenden Verpflichtungserklärung gelten. Das Gutachten sollte daher Anlass sein, die Einführung einer Landarztquote im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 zu prüfen und konkrete Vorschläge zur Einführung einer Quote zu entwickeln.“

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Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.01.2016.

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