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DHL Hub Leipzig: Arbeitszeit wird bei vollem Lohnausgleich reduziert

von Frank Baranowski
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(lnp) DHL Hub Leipzig GmbH: Arbeitszeit wird bei vollem Lohnausgleich auf 38,5 Stunden reduziert. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat für die rund 3.500 Beschäftigten der DHL Hub Leipzig GmbH einen Tarifabschluss erzielt. Mit ihm verkürzt sich die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 40 Stunden in zwei Stufen bis zum 1. Januar 2018 auf dann 38,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich. „Für die Teilzeitbeschäftigten bedeutet die Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ein weiteres Plus im Geldbeutel, für die Vollzeitbeschäftigten wird die Arbeitsbelastung merklich reduziert. Das ist in der heutigen Zeit ein richtiges Signal“, bewertete die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis den Tarifabschluss.

Im Einzelnen wurde eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf zunächst 39 Stunden zum 1. Oktober 2016 und dann auf 38,5 Stunden zum 1. Januar 2018 vereinbart. Dies entspricht bei Teilzeitbeschäftigten einer Lohnerhöhung von 3,9 Prozent. Überdies erhalten die Beschäftigten über die Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.

Dezember 2018 in den  beiden kommenden Jahren drei Einmalzahlungen von insgesamt 1.500 Euro. Auch wird das bisherige leistungsbezogene variable Entgelt für die vier unteren Entgeltgruppen in eine für alle betroffenen Beschäftigten  feste Jahressonderzahlung umgewandelt. Diese wird erstmals im November 2016 ausgezahlt. Für die beiden oberen Entgeltgruppen bleibt das bestehende System eines leistungsbezogenen variablen Entgeltes bestehen. Die zuständige ver.di-Tarifkommission hat dem nach sechs Verhandlungsrunden erzielten Ergebnis am heutigen Freitag (19. Februar 2016) zugestimmt. Die DHL Hub Leipzig GmbH ist für den internationalen Warenumschlag am DHL Luftdrehkreuz Leipzig zuständig.

Pressekontakt:
Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 und -1012
Fax: 030/6956-3001
e-mail: pressestelle@verdi.de

Quelle: Pressemitteilung verdi vom 19.02.2016.

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