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Helga Schmitt-Bussinger: Staatsregierung füllt Wahlkampfkasse mit Feuerwehrgeldern / SPD-Innenexpertin: Ausgaberest aus nicht verbrauchten Feuerschutzsteuermitteln in Höhe von 62 Millionen Euro an Feuerwehren und Feuerwehrschulen auszahlen

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(LNP) Die Antworten der Staatsregierung auf mehrere Schriftliche Anfragen der innenpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Helga Schmitt-Bussinger, in den letzten Jahren haben aufgedeckt, dass die Staatsregierung einen hohen Ausgaberest aus nicht verbrauchten Feuerschutzsteuermittel in Bayern angehäuft hat. Für das Jahr 2012 beläuft sich dieser Ausgaberest auf 62,0 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung von 6 Prozent im Vergleich zum Ausgaberest 2011 mit 58,5 Millionen.Schmitt-Bussinger nennt es „politisch dreist und unzulässig, den Feuerwehren und Feuerwehrschulen diese Mittel bisher nicht vollständig für dringend notwendige Investitionen weitergegeben zu haben, sondern seit Jahren einen immer größer werdenden Ausgaberest zu horten“.

„Seit vier Jahren frage ich nach, wie viel übrig ist. Seitdem fordere ich, dass das Geld für die notwendigen Investitionen bei den Feuerwehren und für die drei Staatlichen Feuerwehrschulen ausgegeben wird“, erläutert die SPD-Innenexpertin. „Die Staatsregierung ignoriert die Bedürfnisse der Feuerwehren; dabei klagen diese regelmäßig ihr Leid, brauchen dringend neue Ausrüstungsgegenstände und müssen jeden Euro umdrehen. Auch bei den Feuerwehrschulen gibt es einen großen Investitionsbedarf. Lehrgangsausfälle wegen zu wenig Personal und schlechte Ausstattung sind Probleme, mit denen die Schulen seit Jahren zu kämpfen haben.“ Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb ein unverzügliches Ende dieses Hortens von Millionenbeträgen. Schmitt-Bussinger: „Das Geld ist nicht für die Wahlkampfkasse 2013 von CSU und Staatsregierung gedacht, sondern zur zügigen und bedarfsgerechten Förderung der Feuerwehren und Feuerwehrschulen.“

Zum Hintergrund: Das auf Bayern entfallende Feuerschutzsteueraufkommen wird gemäß Art. 29 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes zweckentsprechend für die Aufgaben des Freistaats nach Art. 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes verwendet. Damit fördert der Freistaat den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst. Insbesondere gewährt er den Gemeinden und Landkreisen für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst Zuwendungen und unterhält Landesfeuerwehrschulen. Mehrere Schriftliche Anfragen der innenpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion an die Staatsregierung haben aufgedeckt, dass bis 2009 aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer 27,8 Millionen Euro nicht an die Feuerwehren und Feuerwehrschulen weitergegeben wurden. Der Überschuss wurde in den darauffolgenden Jahren nicht geringer, sondern wuchs im Jahr 2010 auf 35,3 Millionen, im Jahr 2011 auf 58,5 Millionen Euro und im Jahr 2012 auf 62,0 Millionen Euro an.

Michael Langer
Pressesprecher
SPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München

Telefon: 089/41 26 23 47
FAX: 089/41 26 11 68
eMail: pressestelle@bayernspd-landtag.de

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