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BBU und Bürgerinitiativen geben Stellungnahme zum geplanten Fracking-Recht ab: Löchriges Gesetzeswerk schützt nicht vor Fracking-Gefahren

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(LNP) Am Montag (13.05.2013) haben der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und 12 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften eine umfangreiche Stellungnahme zum geplanten Fracking-Recht an das Bundes-Wirtschaftsministerien und das Bundes-Umweltministerium geschickt. Das Bundeskabinett plant, dieses Recht am Mittwoch auf den Weg zu bringen. Die Stellungnahme des BBU und der Initiativen bezieht sich ausdrücklich auf die überarbeiteten Rechtsänderungsentwürfe, die Ende April/Anfang Mai erstellt wurden. Diese Entwürfe wurden nicht veröffentlicht, liegen der Bürgerinitiativ-Bewegung aber vor. Die Stellungnahme zeigt die zahlreichen Defizite auf und kommt zu dem Schluss, dass die Verankerung eines Fracking-Verbots im Bundes-Berggesetz geboten ist.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket vorgelegt, dass die Probleme beim Fracking sogar noch verschärft. Die extrem umweltgefährdende unkontrollierte Verpressung von Fracflüssigkeiten und Lagerstättenwasser in den Untergrund wird faktisch in den Rang einer geordneten Entsorgung gehoben. Als hätte man aus den Vorfällen in der Asse nichts gelernt, kann außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten radioaktiver und mit Schwermetallen extrem belasteter Abfall einfach in die Landschaft gekippt werden. Das konterkariert über 40 Jahre Abfallrecht.“

Der BBU betont, dass das nicht das einzige Problem des Fracking-Rechts ist. Viele Schlupflöcher ermöglichen auch die Beeinträchtigung von Wasserschutzgebieten. Ein Schutz der übrigen Fläche Deutschlands, ca. 85%, ist praktisch nicht möglich. Die Möglichkeit wirksamer Verbote für Fracking, z.B. in Trinkwassergewinnungsgebieten fehlt dort weitgehend. Und die Eröffnung von Schadensersatzforderungen der Gasindustrie verhindert in vielen Fällen eine Untersagung des Frackings für zukünftige und bestehende Bohrungen.

Abschließend fordert Oliver Kalusch: „Die Bundesregierung hat ein Gesetzeswerk vorgelegt, dass aufgrund seiner vielen Schlupflöcher keine Sicherheit vor den Folgen von Fracking bietet. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die Rechtsänderungsentwürfe von der Tagesordnung der Kabinettssitzung am Mittwoch zu nehmen und endlich ein Fracking-Verbot im Bundes-Berggesetz zu formulieren.“

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.

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