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Linksfraktion im Landtag des Saarlandes / Bierbaum: Recht darf nicht vom Geldbeutel abhängen

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(LNP) „Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts ist unsozial“, erklärt Heinz Bierbaum, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion saarländischen Landtag.

„Durch die Neuregelungen wird vielen Bürgern mit geringerem Einkommen der Zugang zur Rechtsprechung erheblich erschwert. Gerade die vielen Menschen, die in den letzten Jahren in den Niedriglohnsektor gedrängt wurden, werden durch die geplanten Veränderungen in der Prozesskostenhilfe getroffen.“ So werde die Einkommensschwelle weiter in Richtung Hartz-IV-Niveau gesenkt, das bedeute, Prozesskostenhilfe werde nur bei einem noch geringeren Gehalt, als dies heute schon der Fall sei, gewährt.
Bierbaum weiter: „Darüber hinaus soll die Pflicht zur Rückzahlung des Prozesskostendarlehens von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Problematisch ist auch die Definition der Mutwilligkeit, die die Prozesskostenhilfe bekanntlich entfallen lässt. Die Mutwilligkeit soll auf Fälle ausgedehnt werden, in denen die Gegenseite bei einem Rechtsstreit versichert, mittellos zu sein. Damit wird gerade in Familienstreitigkeiten ein völlig falsches Signal gesetzt.“

Schon diese Beispiele machten deutlich, dass der Entwurf eine weitere Benachteiligung einkommensschwacher Bürger vor Gericht zur Folge habe.

„Deshalb fordert DIE LINKE die die große Koalition zum Handeln auf. Dieser Änderung muss ein Riegel vorgeschoben werden“, so Bierbaum abschließend.

Claudia Kohde-Kilsch                                       
Pressesprecherin                                             
Fraktion DIE LINKE.                                        
Landtag des Saarlandes                                 
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
E-Mail: presse@linksfraktion-saar.de
Tel:: 0681-5002 426

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