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Kabinett verlängert Stellenobergrenzenregelungen für den kommunalen Bereich

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(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die für den kommunalen Bereich geltenden Stellenobergrenzenregelungen über den 31. Dezember 2012 hinaus um weitere fünf Jahre zu verlängern.
 
Damit wird auch künftig festgelegt, ab welcher Einwohnerzahl Gemeinden und Samtgemeinden im höheren Dienst Ämter der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 einrichten dürfen. Für die Personalstruktur in den Kommunen ist auch künftig die funktionsgerechte Stellenbewertung maßgeblich.
 
Die Kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften haben dem Entwurf in der Verbandsanhörung ohne Einwendungen zugestimmt.
 
Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
 
Tel: (0511) 120 69 47
Fax: (0511) 120 68 33
Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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