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Landesverordnung soll Erschwernisausgleich für forstwirtschaftlich genutzte Naturschutzflächen neu regeln

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(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Landesverordnung über den Erschwernisausgleich für forstwirtschaftlich genutzte Naturschutzflächen zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Waldeigentümer sollen einen angemessen Ausgleich für naturschutzfachlich begründete Bewirtschaftungsauflagen erhalten.
 
„Vertragsnaturschutz im Privatwald ist kein wirksames Instrument für einen angemessenen finanziellen Ausgleich“, erläuterte Umweltminister Dr. Stefan Birkner. „Hierzu bietet sich der Erschwernisausgleich für Wald in Anlehnung an den Erschwernisausgleich für Grünland an.“ Bereits seit 1997 gibt es einen Erschwernisausgleich für die Bewirtschaftung von Grünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft.
 
„Die mit der Einführung des Erschwernisausgleichs für Wald einhergehenden Ausweisungen von Schutzgebieten kommen den Zielen des Artenschutzes, des Erhalts und der Steigerung der Biodiversität sowie den ökologischen Funktionen des Ökosystems Wald zugute“, so Minister Dr. Birkner.
„Die neue Verordnung steigert die Akzeptanz von Maßnahmen des Naturschutzes bei Waldbesitzern und bietet für die damit verbundenen Erschwernisse einen angemessenen finanziellen Ausgleich“, ergänzte Forstminister Gert Lindemann.
 
Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
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30169 Hannover
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Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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