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Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission vorgelegt

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(LNP) Der Ministerrat hat den Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes Rheinland-Pfalz  für das Jahr 2013 zur Kenntnis genommen. Aufgabe der Härtefallkommission ist es, in einer Einzelfallprüfung festzustellen, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt einer ausreisepflichtigen Ausländerin, bzw. eines Ausländers in Deutschland rechtfertigen. „Ich bin sehr froh, dass wir mit der Härtefallkommission ein Instrument haben, um Menschen zu helfen, deren besonderer Einzelfall einen weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigt, selbst wenn sie nach dem Ausschöpfen aller ausländerrechtlichen Möglichkeiten zur Ausreise verpflichtet sind“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt.

Im Berichtsjahr 2013 gingen 33 zulässige Anträge  bei der zuständigen Geschäftsstelle ein. In fünf Sitzungen beriet die Kommission 29 Anträge, die in 18 Fällen  zu einem Härtefallersuchen an das Integrationsministerium als oberste Landesbehörde führten. Integrationsministerin Irene Alt hat allen Härtefallersuchen stattgegeben und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angeordnet. Hiervon waren insgesamt 41 Menschen betroffen. In 10 Fällen konnte die Kommission sich nicht zu einer positiven Entscheidung entschließen.

Hauptgründe für die Anrufung der Kommission waren die durch langjährige Aufenthalte eingetretene Integration, gesundheitliche Aspekte und sonstige allgemeine Härtefallgesichtspunkte.

Seit 2005 haben die Länder die Möglichkeit, Härtefallkommissionen einzurichten. Inzwischen arbeiten in allen Bundesländern solche Kommissionen, mit hoher Akzeptanz auch aller  Behörden und zuständigen Ministerien. Seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahr 2005 hat die Kommission in Rheinland-Pfalz rund 300 Personen zu einem Bleiberecht und somit einer neuen Lebensperspektive verholfen.

Birgit Jahns
Pressestelle
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Telefon 06131 – 16 5647
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