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FDP fordert Entfristung der Antragsstellung für Heimkinder-Entschädigung / Koppe: „Erlittenes Unrecht kennt kein Verfallsdatum“

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(LNP) „Wem eine Entschädigung zusteht, der muss sie auch bekommen“, so Marian Koppe, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag Koppe. „Deshalb begrüßen wir die heute vom Bundeskabinett beschlossene Aufstockung des Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder im Osten, für die wir uns am im Landtag eingesetzt haben.“ Zugleich fordert er Thüringens Sozialministerin Heike Taubert auf, sich für die Aufhebung der bislang geltenden Frist der Antragsstellung zum 30. September einzusetzen. „Erlittenes Unrecht kennt kein Verfallsdatum“, so Koppe.

Die Erlebnisse in DDR-Heimen würden die Opfer ihr Leben lang begleiten. „Die Entschädigung soll jeder erhalten, der Opfer ist und nicht nur, wer sich auch rechtzeitig gemeldet hat“, so Koppe weiter. Es müsse gleiches Recht für alle gelten. Ansprüche müssten unabhängig von der Kassensituation abgearbeitet werden. Angesichts der unverändert hohen Steuereinnahmen müssen Bund und Länder in ihren Haushalten entsprechende Prioritäten setzen, fordert der FDP-Sozialpolitiker.

Der Fonds könne das Unrecht nicht ungeschehen machen, aber zumindest symbolisch entschädigen. „Gerade weil wir wissen, dass es vielen Opfern nicht leicht fällt über das erlittene Unrecht zu sprechen, darf der Staat durch eine Meldefrist nicht eine neue Hürde schaffen und Betroffene ausschließen“, so Koppe. Der Liberale erinnerte zudem daran, dass Thüringen eine besondere Verantwortung zukäme. „Der Thüringer Landtag war 2010 auf FDP-Antrag hin bundesweit das erste Landesparlament, dass das Unrecht auch von DDR-Heimkindern anerkannt hat und die Diskussion einer Entschädigung auch für Heimkinder-Ost ins Rollen brachte. Dieser Verantwortung müssen wir uns weiter stellen“, sagte Koppe abschließend.

Jens Panse
Pressesprecher
E-Mail: pressestelle@fdp-lt.thueringen.de
Internet: www.thl-fdp.de

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