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Berliner SPD-Fraktion: Mindestlohn ohne Ausnahmen

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(LNP) Anlässlich des auf Bundesebene verhandelten Kompromisses zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, das bis 2017 mehrere Ausnahmetatbestände beim Mindestlohn beinhaltet, hat die SPD-Fraktion Berlin einen Antrag beschlossen. Er sieht einen Mindestlohn ohne Ausnahmen vor.

Für dieses Ziel soll sich das Land Berlin bei der Bundesregierung und im Bundesrat einsetzen. Der Bundesrat hatte bereits per eigener Initiative im März 2013 einen Mindestlohn ohne Ausnahmen beschlossen. Auch im Land Berlin gilt der Mindestlohn im Vergabegesetz und im Landesmindestlohngesetz ohne Ausnahmen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh erklärt dazu:

„Unser Beschluss folgt der bisherigen Politik der großen Koalition im Land Berlin und setzt diese fort. Das Land Berlin soll sich für einen Mindestlohn ohne Ausnahmen mit Geltung ab 1. Januar 2015 einsetzen, denn das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit einer konsequenten Arbeitsmarktpolitik. Wir vertreten damit die Interessen Berlins und Ostdeutschlands, wo Dumpinglöhne ein drückendes soziales Problem darstellen.“

Claudia Stäuble
Pressesprecherin
SPD-Fraktion
des Abgeordnetenhauses von Berlin
Raum 363
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin
Tel.: (030) 23 25 22 40
Fax: (030) 23 25 22 49
pressestelle@spd.parlament-berlin.de

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