(LNP) Der Hamburger Senat hat heute das neue Gleichstellungsgesetz vorgestellt. Dazu sagt Kersten Artus, frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Novelle des Gleichstellungsgesetzes ist eine Verbesserung für den öffentlichen Dienst. Sehr gut ist, dass die Schulen je eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n für den Verwaltungsbereich und für das pädagogische Personal bekommen.“ Außerdem lobt sie, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund bei der Neufassung eingebunden gewesen war, auch wenn „eine ExpertInnenanhörung in der Bürgerschaft noch besser gewesen wäre“.
Doch Artus findet auch kritische Worte: „Wie auch bei der Reform des Personalvertretungsrechts wurde die Möglichkeit verpasst, die Demokratie zu stärken.“ So werde der/die Gleichstellungsbeauftragte auch in Zukunft nicht von der Belegschaft gewählt. „Zudem ist es problematisch, dass es keine verbindlichen Freistellungsregelungen gibt.“
Der Senat mache sich außerdem etwas vor, wenn er glaube, mit dem neuen Gesetz allein Teilzeit auch in Führungspositionen verwirklichen zu können. „Das wird in Anbetracht des angekündigten Personalabbaus ein unrealisierbares Traumschloss bleiben“, so Artus.
Florian Kaiser
Pressesprecher
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