Home Nordrhein-Westfalen Debatte über das rot-grüne Hochschulgesetz / Freimuth: Eingestaubter Autoritätsglaube gepaart mit Regelungsfetischismus
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Debatte über das rot-grüne Hochschulgesetz / Freimuth: Eingestaubter Autoritätsglaube gepaart mit Regelungsfetischismus

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(LNP) Trotz massiver Proteste aus der Wissenschaftslandschaft, von der Wirtschaft und den Studierenden hat Rot-Grün heute das umstrittene Hochschulgesetz ins Parlament eingebracht. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende und wissenschaftspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Angela Freimuth:

„Die Hochschulen haben die Freiheiten des Hochschulfreiheitsgesetzes sehr verantwortungsvoll und erfolgreich genutzt. Sie haben den doppelten Abiturjahrgang gemeistert, die Absolventenzahlen gesteigert, mehr Drittmittel eingeworben und Exzellenz in der Forschung ausgebildet. Unsere Hochschulen und ihre Mitglieder haben es verdient, weiter an der Fortschreibung dieser Erfolgsgeschichte arbeiten zu können. Doch stattdessen bringt die Landesregierung den Hochschulen offenes Misstrauen entgegen. Der Gesetzentwurf von Ministerin Schulze ist Dokument eines eingestaubten Autoritätsglaubens gepaart mit Regelungsfetischismus. So sieht die Hochschulzukunft unter Rot-Grün aus.

Bereits heute ist es Parlament und Regierung erlaubt, eine strategische Planung über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf Augenhöhe mit den Hochschulen umzusetzen. Eine weitergehende Steuerung über einen Landeshochschulentwicklungsplan ist ebenso wenig notwendig wie Rahmenvorgaben, mit denen sowohl in die Wirtschaftsführung, als auch massiv in die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre hineindiktiert werden soll. Bei einem Verstoß gegen Rahmenvorgaben droht den Hochschulen sogar Mittelentzug. Damit entsteht aber keine Planungssicherheit, die für die Umsetzung der sonst geforderten „guten Arbeit“ notwendig wäre. Die Anforderung an die Drittmittel-Offenlegung ist trotz Nachjustierung nicht zufriedenstellend. Vorgesehen ist nun eine Veröffentlichung abgeschlossener Projekte, es fehlt aber die Zusicherung einer angemessenen Vertraulichkeit gegenüber den Drittmittelgebern. Hier braucht es eine echte Garantie, wenn an den NRW-Hochschulen auch künftig private Drittmittelgeber gewonnen werden sollen – zum Beispiel aus dem Bereich des innovativen Mittelstandes.

Der Schulz‘sche Regulierungs- und Bevormundungswahn schafft Bürokratie und damit zusätzliche Kosten. Ohne einen finanziellen Ausgleich gehen diese Kosten zu Lasten von Lehre und Forschung. Das wäre fatal. Vielmehr müssen Studienbedingungen und Betreuungsrelation für Studierende verbessert werden. Die FDP-Landtagfraktion ist stolz auf die Leistungen der NRW-Hochschulen. Wir wollen ihre Freiheit und Eigenverantwortung stärken und weiterentwickeln. Deshalb lehnen wir den geplanten Rückschritt in die hochschulpolitische Steinzeit ab.“

Wibke Op den Akker
Pressesprecherin
FDP-Landtagsfraktion NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
T:  0211 8842271
F:  0211 8843632
wibke.op-den-akker@landtag.nrw.de
www.fdp-fraktion-nrw.de

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