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Ministerin Alt zu Berliner Gesetzentwurf zur Optionspflicht

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(LNP) Integrationsministerin Irene Alt kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur   Optionspflicht: „De facto wird die Optionspflicht gar nicht abgeschafft. Sondern es wird auch in Zukunft junge Deutsche geben, die mit zwei Staatsangehörigkeiten aufgewachsen sind, die sich aber dennoch zwischen dem deutschen und dem Pass des Herkunftslandes ihrer Eltern entscheiden müssen.“

Außerdem ziehe die jetzt angestrebte Regelung einen unbeschreiblichen bürokratischen Aufwand nach sich.  Da die Optionspflicht nur für diejenigen entfallen soll, die bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, sechs Jahre lang eine deutsche Schule besucht haben oder die einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss vorweisen können, müssen die Behörden weiterhin jeden Einzelfall prüfen. Jetzt aber sind nicht nur die Einbürgerungsbehörden involviert, sondern die Meldebehörden werden regelmäßig eine Fülle von Daten übermitteln müssen, ein riesiger zusätzlicher Aufwand.

„Und all das, um am Ende doch, wenn auch jetzt weniger, jungen deutschen Staatsbürgern die Türe vor der Nase zuzuschlagen -das ist eine Abwertung binationaler Lebenserfahrung und führt zu einer Diskriminierung junger Deutscher, die die genannten Bedingungen der Bundesregierung unter Umständen nur knapp verfehlen“, moniert Alt und fordert die Bundesregierung auf, in ihrem Gesetzentwurf die Regelung der Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu übernehmen. Dieser sieht  die Abschaffung der Optionspflicht ohne Wenn und Aber vor.

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MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
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