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CDU-Fraktion sichert freien Schulen in Sachsen weitere finanzielle Unterstützung zu

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(LNP) „Wir stehen für Vielfalt und Qualität in Sachsens Schullandschaft. Deshalb haben und werden wir uns weiterhin für die freien Schulen in Sachsen einsetzen“, sagte heute der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Lothar Bienst in der von der Koalition beantragten aktuellen Plenardebatte „Sichere Perspektive für freie Schulen in Sachsen – Vielfalt und Qualität durch finanzielle Unterstützung wahren“.

„Ende vergangenen Jahres haben wir angekündigt, zügig eine kurzfristige Regelung zur finanziellen Unterstützung der freien Schulen zu finden. Heute, nicht einmal drei Monate danach, hat der Freistaat zumindest einen Teil des Versprechens eingelöst. Eine Übergangslösung, bei der die freien Träger 35 Millionen Euro für die kommenden zwei Jahre erhalten. Ich begrüße, dass die Gespräche zwischen Staatsregierung und den Interessensvertretern der Schulträger bereits im kommenden Monat fortgesetzt werden sollen.“

Der Abgeordnete und Mitglied im Bildungsarbeitskreis der CDU-Fraktion Patrick Schreiber ergänzt:

„Die zukünftige Neuregelung der Finanzierung freier Schulen bedarf einer Änderung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft. Diese Gesetzesänderung müssen wir nun sehr gründlich vorbereiten, um die nötige Rechtssicherheit zu schaffen und damit für Planungssicherheit bei den privaten Schulträgern zu sorgen. Dafür brauchen wir aber ausreichend Zeit. Deshalb wird es ein neues Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode geben können.“

Hintergrund:

Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft in der nächsten Legislaturperiode erhalten die freien Schulen in Sachsen insgesamt 35 Millionen Euro zusätzlich. Auf diese Übergangslösung hatten sich vergangene Woche Staatsregierung und Interessensvertreter der freien Schulträger geeinigt. Noch in diesem Jahr sollen zehn Millionen Euro und 2015 weitere 25 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Mit diesem Angebot reagiert Sachsen auf ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. November 2013, das eine Neuregelung bis Ende 2015 gefordert hatte. Die Staatsregierung hatte bereits angekündigt, ein neues Gesetz bis zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen.

Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 I 01067 Dresden
Telefon: +49 (0)351 493-5610 I Fax: +49 (0)351 493-5444
E-Mail: andreas.kunze-gubsch@slt.sachsen.de

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