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Dr. Axel Wilke: Landesregierung muss zu fairen und rechtlich einwandfreien Auswahlverfahren zurückfinden

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(LNP) „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt unsere Kritik. Zum wiederholten Male wurde das Auswahlermessen fehlerhaft ausgeübt. Offensichtlich wollte die Landesregierung damit einen unliebsamen Bewerber verhindern. Das ist nicht akzeptabel“, so heute der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Wilke. Die CDU-Landtagsfraktion werde das im Rechtsausschuss des Landtages zum Thema machen, so Wilke.

„Was wir hier erleben, erinnert frappierend an die Abläufe bei der Besetzung der Präsidentenstelle am OLG Koblenz. Auch hier hatte die Landesregierung alles daran gesetzt, einen hoch qualifizierten aber ihr unangenehmen Bewerber zu verhindern, und war dann vom Bundesverwaltungsgericht in die Schranken gewiesen worden. Sie musste die bereits vollzogene Stellenbesetzung rückgängig machen und die Stelle neu ausschreiben.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Besetzung der Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten vorläufig untersagt, weil der Anspruch des Antragstellers auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens verletzt sei. Der Antragsteller hatte zuvor massive Kritik an den Schließungsplänen der Landesregierung für OLG Koblenz geübt und dann dafür offensichtlich die Quittung bekommen. Ein solcher Umgang der Landesregierung mit geltendem Recht ist unerträglich. Sie muss zu fairen und rechtlich einwandfreien Auswahlverfahren zurückfinden.“ Wilke erinnert daran, dass die letztlich siegreiche Bewerbung erst nach Ablauf der für die Bewerbung vorgesehenen Frist im Ministerium eintraf, und der Bewerber zu seiner Bewerbung vom Ministerium aufgefordert worden war. Auch dies, so Wilke, stütze den Verdacht, dass es dem Justizminister vorrangig darum ging, den letztlich unterlegenen Bewerber zu verhindern.

CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
V.i.s.d.P.: Olaf Quandt, Leiter Pressestelle
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