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Günter Rudolph (SPD): Warum lässt Landesregierung Kleine Anfragen über ein halbes Jahr unbeantwortet?

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(LNP) Der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat in einem Brief an den Hessischen Landtag die Landesregierung dafür kritisiert, dass sie eine Kleine Anfrage zu von der Landesregierung durchgeführten Meinungsumfragen aus dem April dieses Jahres bis heute nicht beantwortet hat. „Die Landesregierung muss Anfragen innerhalb von sechs Wochen beantworten. Sie ist aber auch nach Verlängerung der Frist bis Juli 2013 eine Antwort schuldig geblieben. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang und ist in keiner Weise zu akzeptieren. Auch die Landesregierung muss die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages einhalten“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Wiesbaden.

Die SPD-Landtagsfraktion hatte in dieser Kleinen Anfrage Auskunft über Art, Umfang und Zweck von der Landesregierung durchgeführte Meinungsumfragen erbeten. „Dazu ist die Landesregierung verfassungsrechtlich verpflichtet. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts aus dem Juni 2011 (Az: Vf. 49-Iva-10). Es macht uns natürlich über die Maßen aufmerksam, dass bis heute keine Antwort erfolgt ist. Die Auskunft ist ja nun nicht mit ungewöhnlich großer, die Arbeitsfähigkeit der Regierung gefährdender Arbeitslast verbunden. Es handelt sich auch nicht um geschützte Bereiche der Regierung, das Umfragen nur informatorischen aber keinen Entscheidungsfindungscharakter haben“, so Rudolph.

Mehtap Tekin
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SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
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Fax: +49 611 350-513 oder +49 611 350-511
E-Mail: m.tekin@ltg.hessen.de
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