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Bundesverfassungsgericht zu Gustl Mollath: Weitere Ohrfeige für Ministerin Merk

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(LNP) Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des Gustl Mollath erklärt der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge:

„Die Grünen im Bayerischen Landtag begrüßen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bestätigt wurde nun, dass Gustl Mollath massiv in seinen Rechten verletzt wurde, was Justizministerin Merk stets geleugnet hatte. Wie von der Landtagsopposition festgestellt, fand Gustl Mollath keinerlei rechtliches Gehör. Auch kam es in den Verfahren vor bayerischen Gerichten zu krachenden Rechtsfehlern bis hin zur Rechtsbeugung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für bayerische Gerichte und bayerische Staatsanwaltschaften und eine Schande für die verantwortliche Justizministerin Merk. Dokumentiert wird mit der Entscheidung ein weiteres Mal der dringende Reformbedarf in der bayerischen Justiz.“

Holger Laschka,
Pressesprecher
Tel.  089/4126-2734, -2736, -2684
Fax  089/4126-1762
Maximilianeum, 81627 München
E-Mail: presse@gruene-fraktion-bayern.de
Internet: www.gruene-fraktion-bayern.de

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