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Pinka zur Umweltministerkonferenz: Überwindung des klein-klein beim Hochwasserschutz – ja zu obligatorischer Versicherung

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(LNP) Zur Sonderumweltministerkonferenz am 2.9.2013 in Berlin erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. Jana Pinka:

Flüsse machen weder an Gemeindegebiets-, Landkreis-, Länder- oder Staatengrenzen halt! Es bedurfte erst einiger Hochwässer, bis die Umweltminister verstanden haben, dass vorsorgender Hochwasserschutz und eine integrierende Hochwassermanagementplanung auf einem tragfähigen und bestmöglichen Niveau nur gemeinsam mit allen Flussanrainern organisiert werden können. Ich begrüße daher das Zustandekommen dieser Sonderumweltministerkonferenz.

Dieses Treffen wird erst der Anfang einer neuen Denkweise in der Zusammenarbeit der Bundesländer sein. Ich hoffe, die Umweltminister setzen hier wichtige Impulse. So haben wir in Sachsen festgestellt, dass insbesondere die kommunalen Gewässer II. Ordnung deutliche Defizite in der Gewässerunterhaltung und im Hochwasserschutz aufweisen. Je schlechter die Kommunen aber aufgrund finanzieller, personeller und fachlicher Defizite im Oberlauf von großen Vorflutern agieren, umso schwieriger wird es, die Unterlieger zu schützen. Daher ist es an der Zeit, keine Unterteilung von Gewässerordnungen mehr vorzunehmen, und das klein-klein im Hochwasserschutz aufzugeben. Dieser Impuls könnte von Sachsen ausgehen, denn hier befinden sich wichtige Hochwasserentstehungsgebiete in den Mittelgebirgen.

Ich hoffe, dass von der Umweltministerkonferenz ein Signal für die Verbesserung des Versicherungsschutzes für Elementarschäden ausgeht. Viele Tausend Menschen sind in Sachsen nicht versicherbar. Nach Hochwässern bleibt ihnen nur die Hoffnung auf staatliche Hilfe oder Spenden. Daher ist es an der Zeit, dass Bund und Länder gegenüber der Versicherungswirtschaft auf schnellstmögliche Einführung eines bezahlbaren Versicherungsschutzes gegen Naturgewalten und Extremwetterereignisse als obligatorische Elementarschadenversicherung drängen.

Sachsen hat für seine Hochwasserschutzkonzepte Überschwemmungsgebiete ausgewiesen und plant die Darstellung von überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Leider plant Sachsen nicht, Kommunen finanziell zu unterstützen, um bestehende Bebauungspläne in diesen Bereichen umgehend aufzuheben, um eine weitere Versieglung in Auen zu verhindern. Hinzu kommt, dass nach dem Hochwasser 2013 viele vom Hochwasser betroffene Bürgerinnen und Bürger den Wunsch geäußert haben umzusiedeln. Es zeichnet sich aber erneut ab, dass dieser Wille infolge fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen oder finanzieller Unterstützung keinen Erfolg haben wird. Aber sollten wir nicht darüber nachdenken, ob nicht manchmal ein Rückbau in einem Überschwemmungsgebiet sinnvoller ist als der (eins-zu-eins-)Wiederaufbau des Objektes, in dem Menschen wohnen, die in Angst vor dem nächsten Starkregen leben?

Marcel Braumann
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 5823
Fax: (0351) 496 0384
Mail: Marcel.Braumann@slt.sachsen.de

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