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Kabinettsbeschluss: Residenzpflicht endgültig Geschichte

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(LNP) Asylsuchende mit laufenden Asylverfahren haben in Rheinland-Pfalz endgültig volle Bewegungsfreiheit innerhalb der Landesgrenzen. Die sogenannte Residenzpflicht ist damit für Rheinland-Pfalz aufgehoben. Das Kabinett hat der entsprechenden Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes zugestimmt.

„Seit August 2011 dürfen sich Asylsuchende aufgrund eines Erlasses meines Ministeriums im gesamten Land Rheinland-Pfalz frei bewegen, enge räumliche Beschränkungen  gehören damit endlich der Geschichte an. Ich freue mich sehr, dass jetzt die Bewegungsfreiheit von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern innerhalb der Landesgrenzen gesetzlich verbrieft ist. Dies ist ein weiterer Schritt in unserem Anliegen, die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in unserem Land so human wie möglich zu gestalten“, sagte Integrationsministerin Irene Alt nach der Kabinettssitzung.

Das Asylverfahrensgesetz legt fest, dass sich Asylsuchende im laufenden Asylverfahren nur innerhalb der Grenzen des ehemaligen Regierungsbezirks, in dem ihre Kommune liegt, frei bewegen dürfen. Es steht den Bundesländern jedoch frei, diese räumliche Beschränkung auf das ganze Land auszudehnen.

Alt bekräftigt ihr Ansinnen auch weiterhin mit den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz bilaterale darüber Gespräche zu führen, dass die Bewegungsfreiheit von Asylbegehrenden auch auf das jeweilige Nachbarland ausgedehnt wird.

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