Home Sachsen Nach Anti-Nazi-Protesten vom Februar 2011: Amtsgericht Dresden erlässt Strafbefehl gegen Landtagsabgeordneten der LINKEN
Sachsen

Nach Anti-Nazi-Protesten vom Februar 2011: Amtsgericht Dresden erlässt Strafbefehl gegen Landtagsabgeordneten der LINKEN

Teilen Sie
Teilen Sie

(LNP) Der Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Anti-Nazi-Demonstranten ist ungebrochen. Nachdem der Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Falk Neubert, am 19. Februar 2011 friedlich gegen den Naziaufmarsch in Dresden demonstriert hatte, leitete sie ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen angeblicher „Störung von Versammlungen und Aufzügen” ein. Dieses Ermittlungsverfahren schleppte sich bekanntermaßen zweieinhalb Jahre lang hin. Nun hat die Dresdner Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht beantragt, der auch prompt verhängt wurde. Ein Strafbefehl hat dieselben rechtlichen Wirkungen wie eine Verurteilung und ergeht ohne mündliche Verhandlung.

Der von Falk Neubert in der Sache beauftragte Rechtsanwalt André Schollbach wird Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Damit wir es vor dem Amtsgericht Dresden zur Hauptverhandlung kommen. Anwalt Schollbach war in Sachen 19. Februar 2011 bereits mehrfach erfolgreich, so erreichte er, dass die Razzia vom 19. Februar 2011 im „Haus der Begegnung“ sowie das sog. „Handygate“ in der Dresdner Südvorstadt im Nachgang für rechtswidrig erklärt wurden.

MdL Falk Neubert wird den Strafbefehl gegen ihn nicht annehmen und erklärt: „Würde ich dies tun, wäre ich verurteilt und zum Straftäter gestempelt. Mir geht es nicht darum, die Geldstrafe zu vermeiden, sondern ich bin überzeugt, dass mein Handeln am 19. Februar 2011 vom Grundgesetz gedeckt und nicht strafbar war. Ich bin entschlossen, vor Gericht gegen die Kriminalisierung friedlicher Anti-Nazi-Proteste zu kämpfen, auch stellvertretend für die vielen anderen Menschen, die gewaltfrei gegen Nazis demonstriert haben und nun den Verfolgungsmaßnahmen der sächsischen Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt sind.“

Neuberts Rechtsanwalt André Schollbach erklärt: „Ziel ist, die in Sachsen praktizierte strafrechtliche Verfolgung friedlicher Anti-Nazi-Proteste zu stoppen. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird. Wenn nötig, gehen wir mit diesem Fall durch alle Instanzen.”

Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Elke Fahr
stv. Pressesprecherin
Tel: 0351 – 493 5871
E-Mail: elke.fahr@slt.sachsen.de

Teilen Sie

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge
Tagebau Jänschwalde
AllgemeinSachsen

Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde rechtswidrig

Nach summarische Prüfung kann der Tagebaus Jänschwalde nicht zugelassen werden (lnp) Auf...

Mit dem Lastenfahrrad in Sachsen klimafreundlich unterwegs
AllgemeinSachsen

Mit dem Lastenfahrrad in Sachsen klimafreundlich unterwegs

Freistaat bezuschusst Neuanschaffung von Lastenfahrrädern (lnp) Seit März 2021 fördert der Freistaat...

Startschuss für Online-Wohngeldverfahren in Nordsachsen
AllgemeinRecht / JustizSachsen

Startschuss für Online-Wohngeldverfahren in Nordsachsen

In den sächsischen Landkreisen Nordsachsen und Görlitz können Anträge digital eingereicht werden...

Positive Entwicklung: Nitratbelastung in sächsischen Talsperren rückläufig
Landes-MeldungenSachsen

Positive Entwicklung: Nitratbelastung in sächsischen Talsperren rückläufig

Nitratbelastung stark reduziert Kooperation mit Landwirten und technische Steuerung erfolgreich (lnp) In...