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Arbeitsminister mahnt weitere Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket an / Änderungen ab 1. August reichen nicht aus

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(LNP) Minister Schneider: Kinder aus ärmeren Familien brauchen mehr als ein Trostpflaster. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider hat die Bundesregierung aufgefordert, das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus einkommensschwachen Familien weiter zu entbürokratisieren. „Kinder aus ärmeren Familien brauchen kein Trostpflaster. Sie müssen endlich die Förderung bekommen, die sie brauchen“, sagte Minister Schneider heute (1. August 2013) in Düsseldorf.

Besonders deutlich werde dies bei der Lernförderung, also dem Nachhilfeunterricht für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler. „Hier sind die gesetzlichen Regelungen so unklar formuliert, dass viele Familien die ihnen zustehenden Hilfen erst gar nicht in Anspruch nehmen oder aber die Anträge oft abgelehnt werden“, sagte Schneider weiter. In der Praxis führe dies dazu, dass die Ausgaben für Lernförderung in NRW gerade einmal 6,5 Prozent aller Ausgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes ausmachen.

NRW habe immerhin dafür gesorgt, dass die Regelungen bei der Lernförderung großzügig ausgelegt werden, anfangs sei die Inanspruchnahme noch niedriger gewesen. Mit Blick auf die ab 1. August gültigen Gesetzesänderungen sagte Schneider: „NRW hat zusammen mit anderen Ländern erreicht, dass die schlimmsten bürokratischen Auswüchse des Bildungs- und Teilhabepaketes abgestellt werden. Allerdings reichen die Änderungen bei weitem nicht aus, damit Förderung auch tatsächlich im notwendigen Umfang bei den Kindern ankommt. Wir fordern vom Bund endlich ernsthafte Anstrengungen, das Bildungs- und Teilhabepaket vernünftig auszugestalten.“

Das Land habe die Kommunen und die Jobcenter bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nach Kräften unterstützt, sagte der Minister. Ganz aktuell ist beispielsweise die bewährte Arbeitshilfe für die Kommunen angesichts der gesetzlichen Änderungen in einer Neuauflage erschienen.

Darüber hinaus forderte Schneider die Bundesregierung auf, den Bundesratsbeschluss einer breiten Ländermehrheit ernst zu nehmen und die Schulsozialarbeit weiter zu finanzieren. Der Bund stellt den Kommunen in NRW seit 2011 jährlich rund 100 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert werden kann. Damit werden bis zu 1.600 Schulsozialarbeiterinnen und –sozial-arbeiter finanziert. Sie stellen den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sicher. Das Geld dafür soll aber nach dem Willen der Bundesregierung nur noch bis Ende 2013 fließen. Anschließend sollen die Kommunen die Finanzierung übernehmen.

Zum 1. August 2013 treten beim Bildungs- und Teilhabepaket Änderungen in Kraft, nach denen es beispielsweise möglich ist, in Ausnahmefällen die für den Sportverein oder die Musikschule vorgesehenen zehn Euro monatlich zum Teil auch für Ausrüstungsgegenstände zu verwenden. Die Kosten für Klassenfahrten oder Kindergartenausflüge können künftig auch bar an die Familien ausgezahlt werden.

In Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2012 rund 633.000 Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Im Jahr 2011, als diese Leistungen eingeführt wurden, waren es knapp 200.000.

Pressereferat
Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon. 0211/855-3118
Telefax: 0211/855-3127
Internet: www.mais.nrw.de

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