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Sozialministerium verbessert die Förderbedingungen für Mietwohnungen

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(lnp) Sozialministerium verbessert die Förderbedingungen für Mietwohnungen.  Das Niedersächsische Sozialministerium hat die Förderbestimmungen für den sozialen Wohnungsbau an die angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten angepasst. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Neu ist, dass der Mietwohnungsbau jetzt landesweit mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden kann. Bisher war eine Förderung nur in städtischen Gebieten mit großer Wohnungsnachfrage und besonders hohen Mieten möglich. „Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich geändert, auch einige ländliche Gebiete kämpfen mit Wohnungsknappheit. Da müssen wir gegensteuern“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Deshalb kann jetzt auch der ländliche Raum vom Förderprogramm des Landes profitieren.“ Um einen zielgerichteten Einsatz der Fördermittel sicherzustellen, müssen die Städte und Landkreise ein Wohnraumversorgungskonzept vorlegen, das unter anderem eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsprognose enthalten muss.

Darüber hinaus führt das Land im Mietwohnungsbau mit Blick auf gestiegene Baukosten eine weitere Förderstufe mit erhöhten Förderbeträgen von bis zu 1.900,00 Euro je Quadratmeter ein. Damit werden Baukostensteigerungen ausgeglichen. „Damit sorgen wir dafür, dass das Förderprogramm für Investoren und Wohnungswirtschaft attraktiv bleibt, so dass weiterhin bezahlbarer Wohnraum in Niedersachsen geschaffen wird“, erläutert Rundt. Weitere wichtige Neuerungen im Wohnraumförderprogramm und den Wohnraumförderbestimmungen:

– Vornutzung von gefördertem Wohnraum als Wohnraum für Flüchtlinge: Bei der Förderung von Mietwohnraum ist jetzt eine zeitlich flexible Vornutzung als Wohnraum für Flüchtlinge möglich. Neu erbaute Mietwohnungen können zunächst für die Dauer von bis zu zehn Jahren nach Bezugsfertigkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt und dürfen für diese Zwecke an die dafür zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften vermietet werden. Als Vorbild dient das EXPO-Wohnungsbauprogramm aus dem Jahr 1997, mit dem gute Erfahrungen gemacht worden sind.

– Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen in geförderten Sozialwohnungen: Die Bedingungen für den Erhalt von Wohnberechtigungsscheinen wurden flexibler gestaltet. Die Kommunen können nach einer Einzelfallprüfung Flüchtlingen mit einer positiven Bleibeperspektive Wohnberechtigungsscheine ausstellen. Auf diese Weise ist eine Unterbringung im geförderten Sozialwohnungsbestand während des laufenden Asylverfahrens nicht mehr ausgeschlossen.

Bereits im Sommer 2015 hatte die Landesregierung beschlossen, den sozialen Wohnungsbau zu stärken und das Wohnraumförderprogramm um 400 Millionen Euro aufzustocken. Damit können rund 5.000 Wohnungen gefördert werden. Neben den 400 Millionen Euro stehen in Niedersachsen bis 2019 jährlich 78,32 Millionen Euro Entflechtungsmittel des Bundes zur Verfügung, die das Land für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung einsetzt. Von den aufgestockten Mitteln sind bereits 80 Millionen Euro vergeben. „Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig der soziale Wohnungsbau weiterhin ist“, so Rundt. „Jetzt ist es an der Wohnungswirtschaft, den Bau günstiger Wohnungen zügig voranzutreiben, die Mittel dafür sind vorhanden.“

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation: Frau Heinke Traeger.

Quelle: Pressemitteilung Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 29.01.2016.

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