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20 Jahre Benachteiligungsverbot gegenüber Menschen mit Behinderung im Grundgesetz

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(LNP) Am 30. Juni 1994 ergänzten die Mitglieder des Bundestages einen Artikel des Grundgesetzes um den Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Mit dieser Aufnahme des Benachteiligungsverbotes wurde die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen in den Blick genommen und ihnen ein eindeutiger Schutz gewährt. „Menschen mit Behinderung, in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend Objekte staatlicher Fürsorge, fordern heute die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstvertretung. Den Weg dafür hat auch die Grundgesetzänderung geebnet“, unterstreicht Maik Nothnagel, Sprecher für Inklusion der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

„Menschen mit Behinderung sind nicht mehr Bittsteller, die an die Türen von Behörden klopfen und auf deren Mitgefühl und Wohlwollen angewiesen sind, sondern sie haben auf der Grundlage des Grundgesetzes einklagbare Ansprüche erworben, die durch die UN-Behindertenrechtskonvention noch verstärkt wurden“, so der LINKE-Abgeordnete weiter. Allerdings hätten geänderte Gesetze in den vergangenen 20 Jahren nicht sofort und unmittelbar veränderte gesellschaftliche Verhältnisse nach sich gezogen. „Leider ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung auch heute noch allgegenwärtig“, so Nothnagel.

Unter dem Motto „Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz“ hat deshalb ein Bündnis von Behindertenverbänden die Grundgesetzänderung zum Anlass für eine Aktion und Kundgebung heute in Berlin genommen, um auf noch bestehende Benachteiligungen behinderter Menschen hinzuweisen. „Auch Bundestagsabgeordnete haben die Aktion für die Verabschiedung eines guten Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen unterstützt“, sagt Maik Nothnagel, der ebenfalls mit dabei war.

Bereits am Samstag fand der 1. Berliner Inklusionslauf auf dem Tempelhofer Feld statt. Dies war eine gemeinsame Veranstaltung von Sozialverband Deutschland, Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband und Berliner Leichtathletikverband. „Als Inklusionspolitiker habe ich nicht nur diesen Lauf unterstützt, sondern selbstverständlich auch daran mit anderen behinderten Menschen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik teilgenommen“, informiert der Abgeordnete.

Diana Glöckner
Pressesprecherin
der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.      0361/377 22 93
Mail     gloeckner@die-linke-thl.de

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