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Unterschiedliche Praxis bei häuslicher Gewalt vereinheitlichen

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CDU-Fraktion fordert einheitliche Hilfe für Opfer häuslicher Beziehungsgewalt

(LNP) Häusliche Gewalt ist eine Straftat. Sie bedeutet oftmals erhebliches körperliches und seelisches Leid. Um Täter bei häuslicher Beziehungsgewalt der Wohnung zu verweisen, stehen aktuell zwei rechtliche Wege, mit unterschiedlicher Wirkung  auf die Betreuung der Opfer,  zur Verfügung. „Wir messen der Beratung und Unterstützung der Opfer höchste Bedeutung bei. Und genau dort werden derzeit zwischen den beiden rechtlichen Möglichkeiten Unterschiede gemacht. Das ist verantwortungslos und nicht nachvollziehbar“, so Luisa-Katharina Häsler, Abgeordnete der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Erste Handhabe bei akuter Gefahr stellt eine polizeiliche Wohnungsverweisung von bis zu zehn Tagen dar. Als zweite Möglichkeit kann sich ein Opfer von häuslicher Gewalt  selbständig an ein Amtsgericht wenden, um ein Wohnungsbetretungsverbot – von bis zu sechs Monaten – zu erwirken. Bei beiden Maßnahmen erfolgt eine Information an das Amt für Soziale Dienste (AfSD) in Bremen. Doch im Falle der zivilrechtlichen Erwirkung beim Amtsgericht durch das Opfer, wird das AfSD derzeit nicht tätig. „Man geht davon aus, dass die Opfer, die sich selbständig an das Amtgericht gewandt haben, auch in der Lage sind, sich um weiterführende Hilfe zu kümmern. Das ist aus Sicht des Opferschutzes nicht nachvollziehbar. Menschen, die sich für diesen mutigen Schritt entscheiden, bedürfen gleichwertiger Beratung und Unterstützung“, so Häsler.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert deshalb in einem Antrag für die kommende Stadtbürgerschaft, die unterschiedliche Praxis des AfSD nach polizeilichen und zivilrechtlichen Wohnungsverweisungen zu vereinheitlichen, sodass alle Opfer häuslicher Beziehungsgewalt schnelle und umfassende Hilfsangebote bekommen.

Rebekka Grupe
– Pressesprecherin –
CDU Bürgerschaftsfraktion Bremen
Am Wall 135
28195 Bremen
Tel.: 0421 3089443
grupe@cdu-bremen.de

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