Home Bayern DUIN: Hat sich Friedrich der Strafvereitelung schuldig gemacht? Zur Affäre um Sebastian Edathy erklärt der Landesvorsitzende der FDP Bayern Albert Duin
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DUIN: Hat sich Friedrich der Strafvereitelung schuldig gemacht? Zur Affäre um Sebastian Edathy erklärt der Landesvorsitzende der FDP Bayern Albert Duin

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(LNP) „In dieser Affäre wurden rechtsstaatliche Grundsätze verletzt. Für Edathy gilt die Unschuldsvermutung, für Friedrich das Dienstgeheimnis. Gegen beides wurde offensichtlich verstoßen.

Im Fall Edathy müssen sich Ermittlungsbehörden und Medien kritisch hinterfragen. Im Fall des ehemaligen Innenministers steht der Verdacht der Strafvereitelung und des Geheimnisverrats im Raum. Friedrich hätte sich in diesem Fall strafbar gemacht.

Weder Ministeramt noch CSU-Parteibuch stellen Herrn Friedrich über den Rechtsstaat. Wir verlangen umgehende Aufklärung, auf welcher Basis und mit welchem Ziel der damalige Innenminister sensible Informationen zur laufenden Untersuchung weitergegeben hat. Sollte auch nur der Hauch eines Zweifels der Rechtmäßigkeit bleiben, ist Friedrich als Minister nicht mehr tragbar.“

Martin Hagen
Hauptgeschäftsführer und Presssesprecher
FDP Bayern
Rindermarkt 6
80331 München
Tel.: 089 / 126 009 – 19
Fax: 089 / 126 009 – 30
hagen@fdp.de
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