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Tack: EU verlängert Genehmigung für Vertragsnaturschutz

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(LNP) Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes können in Brandenburg kontinuierlich fortgeführt werden. Die EU-Kommission hat jetzt die beihilferechtliche Genehmigung für zwei Jahre verlängert. „Der landesfinanzierte Vertragsnaturschutz ergänzt die Agrarumweltmaßnahmen der EU. So kann das Land auch künftig spezifische Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen der Kulturlandschaft sicherstellen“, sagte Umweltministerin Anita Tack.

Immer dann, wenn die im Rahmen der EU-Agrarförderung finanzierten Agrarumweltmaßnahmen nicht greifen, können wichtige spezifische Pflegemaßnahmen über den Vertragsnaturschutz abgesichert werden. „In der Praxis hat sich dies bewährt und trägt zu einer effizienten und besonders zielgerichteten Verwendung von Fördermitteln für den Naturschutz bei“, so Tack. Das Umweltministerium leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung des europäischen Netzes Natura 2000 im ländlichen Raum. Im vergangen Jahr 2013 wurden über 400 Verträge geschlossen und rund 1,6 Millionen Euro an Vertragspartner ausgezahlt. Die gleiche Summe steht für 2014 zur Verfügung.

Landwirte und andere Landbewirtschafter wie Landschaftspflege- oder Naturschutzvereine werden so ermutigt, Produktionsverfahren anzuwenden, die zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt, des Landschaftsbildes, der natürlichen Ressourcen und der biologischen Vielfalt beitragen. Beispiele sind der weit über Brandenburg hinaus bekannte Kranichrastplatz bei Linum oder die schwierige Beweidung der wertvollen Trockenrasenhänge im Nordosten des Landes.

Eine im Jahr 2013 durchgeführte Evaluierung hat gezeigt, dass die durch Vertragsnaturschutzmaßnahmen gepflegten und nach europäischem Recht geschützten Offenland-Lebensräume überwiegend eine sehr vielfältige Artenausstattung und einen hervorragenden Erhaltungszustand besitzen.

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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