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Keine Sonderbehandlung für Steuerhinterzieher / Markov fordert Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeige

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(LNP) Angesichts der Forderungen einiger Finanzminister der Länder, die Kriterien für die Straffreiheit bei Selbstanzeigen zu verschärfen, hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov seine Forderungen erneuert, das Instrument der Straffreiheit bei Selbstanzeigen komplett abzuschaffen. „Das Instrument der Selbstanzeige ist bei kriminellen Vermögenstransfers ins Ausland zum bloßen Bestandteil eines Gesamtplans degeneriert. Steuerhinterzieher und ihre Berater prüfen genau, ob ein Entdeckungsrisiko besteht oder nicht. Je nach Einschätzung bringen sie die Selbstanzeige zum Einsatz. Viele Fälle von Selbstanzeigen zeigen, dass die Regelung zu einem modernen Ablasshandel führt. Denn nach der geltenden Rechtslage kann bei Zahlung des Zuschlages auf Hinterziehungsbeträge auch bei einer schweren Steuerhinterziehung von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Zu Recht empfinden das viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler als ungerecht. Schon lange gehört die Straffreiheit für Steuerhinterzieher abgeschafft.“, betonte Markov.

Nach der aktuellen Rechtslage gilt die Straffreiheit bei Offenbarung einer Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro. Markov: „Ladendiebe, Schwarzfahrer oder Sozialbetrüger können zu Recht nicht auf eine vergleichbare Beitragsgrenze hoffen. Bei ihnen fordert der Gesetzgeber, dass der staatliche Strafanspruch ohne Betragsgrenzen verfolgt wird. Der Gesetzgeber räumt mit dem Instrument der Selbstanzeige den Tätern einer Steuerhinterziehung eine Sonderstellung gegenüber anderen Straftätern ein, der nicht hinnehmbar ist. Auch Verschärfungen des Gesetzgebers konnten die Anwendung krimineller Strategie nicht eindämmen. Hierfür gibt es nur ein richtiges politisches Signal: die Abschaffung der Selbstanzeige.“

Thomas Vieweg
Pressereferent
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.:     0331 866 6005
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