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Asyl / Holzschuher weist Vorwürfe gegen ZABH zurück / Ausländerbehörde legt keine Geburtsdaten von Flüchtlingen fest

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(LNP) Innenminister Ralf Holzschuher hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) erkläre minderjährige Flüchtlinge für volljährig. „Diese Behauptung ist falsch und hat mit den tatsächlichen Abläufen und Vorgängen in der Zentralen Ausländerbehörde nichts zu tun“, betonte Holzschuher nach Abschluss der vom ihm angeordneten Untersuchung am Freitag im Landtag in Potsdam. „Die Zentrale Ausländerbehörde hat in keinem Fall Geburtsdaten von Flüchtlingen eigenständig und willkürlich festgelegt.“

Unterstellungen, das Land Brandenburg nutze die schwierige Situation der Flüchtlinge aus, um nichts als Kosten zu sparen, wies der Innenminister „entschieden“ zurück. Dieser Vorwurf entbehre jeder Vernunft. „Wir haben den Menschen, die in Not geraten sind, immer eine helfende Hand gereicht. Das war gestern so, das ist heute so, und wird auch morgen so sein“, betonte Holzschuher.

Er stellte klar, dass die ZABH keine Personalpapiere ausstellt, sondern lediglich einen Heimausweis für die Erstaufnahmeeinrichtung. Dabei würden die Altersangaben des Asylsuchenden oder aber amtliche Altersfeststellungen übernommen, die andere Behörden, wie die Bundespolizei oder ein Jugendamt, bereits getroffen haben. Die Aufenthaltsgestattung, die den Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens absichert, werde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt, sobald der Asylantrag wirksam gestellt geworden sei.

Bei den in der Medienberichterstattung genannten Fällen handelt es sich nach Angaben Holzschuhers bis auf eine Person um Flüchtlinge, die aus anderen Bundesländern nach Brandenburg verteilt wurden. Die Altersangaben waren von den dortigen Behörden bereits ermittelt und in die „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ eingetragen worden. Diese Angaben wurden von der ZABH in die Heimausweise übernommen.

Einer der betroffenen jungen Somalis kam direkt nach Eisenhüttenstadt und gab an, minderjährig zu sein. Die ZABH habe das von ihm angegebene Geburtsdatum übernommen und das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree eingeschaltet, damit dieses den Jugendhilfebedarf ermitteln könne. Der Asylsuchende befinde sich inzwischen in einer Unterkunft des Landkreises. Die weiteren jugendhilferechtlichen Schritte lägen jetzt in der Zuständigkeit der kommunalen Behörden. Entsprechend werde in allen vergleichbaren Fällen verfahren, erläuterte der Innenminister.

Ingo Decker
Pressesprecher und Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-2060
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