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Bayernpartei / Datenschutz: Wer darf was?

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(LNP) Quod licet Iovi, non licet bovi – was Göttervater Jupiter darf, darf das gemeine Rindvieh noch lange nicht. Diese alt-römische Weisheit gilt anscheinend auch heute noch. Beim Datenschutz jedenfalls sehen die Maßstäbe, die an staatliches Handeln einerseits und an privates Vorgehen andererseits gerichtet werden, ganz unterschiedlich aus. Die Bayernpartei kritisiert, dass sich der Staat hier sehr weitgehende Befugnisse herausnimmt.

Datenschutzbeauftragte in mittelständischen Unternehmen

Firmen mit mehr als neun Personen, die mit der Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Wir sprechen hier von klassischen mittelständischen Unternehmen; die Ausbildung eines Datenschutzbeauftragten (und nur ein ausgebildeter erfüllt die Anforderungen) ist im übrigen recht teuer. Die Datenschutzauflagen sind streng, die Dokumentierungspflichten umfangreich. Hält man diese nicht ein, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Eine Buße dieser Höhe kann für kleine oder mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein.

An Schulen und Kindergärten müssen Eltern zustimmen, wenn ihre Kinder aufs Klassenfoto sollen. Auch hier beklagt das Personal zunehmende Verwaltungsarbeit beim Thema Datenschutz. Strenger Datenschutz ist wichtig, also ist doch eigentlich alles in Ordnung, oder?

GEZ bekommt reiches Datenmaterial

Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (besser bekannt unter seinem alten Namen GEZ) gleicht jedoch völlig ungeniert seine Adressdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter ab. Staatliche und halbstaatliche Stellen pfeifen einfach auf den Datenschutz, wenn dies opportun erscheint – und das alles formal völlig legal.

Die Bayernpartei meint, dass auch für diese Stellen strenge Datenschutzbestimmungen gelten müssen und Verstöße gegebenenfalls im Wege einer Amtshaftung geahndet werden müssen.

NSA-Affäre: Regierung hat versagt

Unstrittig ist natürlich, dass für die Aufklärungsarbeiten von Verbrechen andere Maßstäbe anzulegen sind als für das Erheben von Zwangsgebühren. Unstrittig ist aber auch, dass die Bevölkerung nicht unter Generalverdacht gestellt werden darf und Daten völlig unkontrolliert massenhaft und ohne konkreten Anlass gespeichert werden. Unstrittig ist weiterhin, dass dies natürlich erst recht für ausländische Dienste gilt und einheimische Behörden die Bevölkerung zu schützen haben.

Unstrittig ist aber leider, dass hier die Bundesregierung im Zusammenhang mit der sogenannten NSA-Affäre völlig versagt hat. Das Bild, das der Bundesinnenminister auf seiner unwillig angetretenen USA-Reise geboten hat, war erbärmlich.

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