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Ergebnis der Überprüfung in der Angelegenheit der Beschäftigung der Söhne von Georg Winter, MdL

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(LNP) Landtagspräsidentin Barbara Stamm teilt mit, dass die Überprüfung der Arbeitsverträge, die der Abgeordnete Georg Winter im Jahr 2000 mit seinen damals 13 und 14 Jahre alten Söhnen geschlossen hatte, Folgendes ergeben hat:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot von Kindern nur in engen Grenzen zu. Welche Tätigkeiten für Kinder ab einem Alter von 13 Jahren bis zur Beendigung der Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) möglich sind, ist abschließend in der Kinderarbeitsschutzverordnung geregelt. Zulässig ist beispielsweise das Austragen von Zeitungen, das Geben von Nachhilfeunterricht oder die Mitarbeit bei der Ernte. Dagegen stehen Bürotätigkeiten, auch wenn diese gegebenenfalls mit zulässigen Tätigkeiten vergleichbar sind, der Kinderarbeitsschutzverordnung entgegen, weil die Kinderarbeitsschutzverordnung diese nicht ausdrücklich für zulässig erklärt.

Nach seinen Angaben hat Herr Winter seine beiden Söhne mit Bürotätigkeiten beauftragt. Nach Auffassung des Landtagsamts war dies nicht mit der Kinderarbeitsschutzverordnung vereinbar.

Diese rechtliche Einschätzung hat die Landtagsverwaltung heute an die von Herrn Winter beauftragte Anwaltskanzlei übermittelt, um ihr die Möglichkeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Unabhängig davon hat Herr Winter gegenüber der Öffentlichkeit bereits erklärt, die Erstattungsleistungen vollumfänglich an die Staatskasse zurückzuzahlen.

Zoran Gojic,
Stv. Pressesprecher
Bayerischer Landtag – Landtagsamt
Pressestelle
Maximilianeum, 81627 München
Tel.: 089/ 41 26-26 01, Fax: -16 01
E-Mail: pressesprecher@bayern.landtag.de
Internet: http://www.bayern.landtag.de/

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