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Grüne Hysterie: Wasserversorgung wird nicht privatisiert

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(LNP) Zur Debatte, die von der EU angestrebte Reform der öffentlichen Auftragsvergabe führe zu einer Privatisierung der Wasserversorgung, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Wolfgang Steiger:

„Das deutsche Wahlkampfgetöse dröhnt jetzt schon bis Brüssel. Mit Halbwahrheiten und dem gezielten Schüren von Ängsten wird ein wichtiges europäisches Projekt, die Vollendung des europäischen Binnenmarktes, diskreditiert. Es ist einfach falsch, wenn wie von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in einem Antrag der heute im Deutschen Bundestag eingegeben wird, die angestoßene Reform der öffentlichen Auftragsvergabe führe zu einer Zwangsprivatisierung der kommunalen Wasserversorgung.“

Fakt ist: Kommunale Gebietskörperschaften werden auch weiterhin jederzeit frei darüber entscheiden können, ob sie Dienste selbst erbringen oder damit private Unternehmen beauftragen wollen. Die Richtlinie für mehr Transparenz und faire Ausschreibungsbedingungen greift nur dann, wenn Dienstleistungen an private Unternehmen vergeben werden.

„In Deutschland ist die Aufregung deshalb so groß, weil hier viele Stadtwerke längst nicht mehr als kommunale Eigenbetriebe, sondern als selbstständige GmbH agieren und sie häufig als Mehrspartenunternehmen nicht mehr nur Wasser bereitstellen, sondern auch mit Strom oder Gas handeln – und das auch jenseits der eigenen Gemeindegrenzen. Sie sind damit wie ein privates Unternehmen wirtschaftlich am Markt tätig.

Man hat hierzulande schlicht und ergreifend Angst davor, sich mit seinen wirtschaftlichen Interessen nicht mehr hinter dem vermeidlichen Deckmantel der Daseinsvorsorge verstecken zu können und sich einer richtigen Ausschreibung stellen zu müssen. Das ist Angst vor dem Wettbewerb“, so Steiger.

Wie der Generalsekretär des Wirtschaftsrates betont, stehe mit der Richtlinie keine generelle Ausschreibung und damit Privatisierung der Wasserversorgung bevor: „Erst in der vergangenen Woche hat EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier noch einmal klargestellt, dass selbst kommunale Mehrspartenunternehmen Leistungen wie etwa die Wasserversorgung nicht ausschreiben müssen, solange diese mit der betreffenden Sparte lediglich in den eigenen Gemeindegrenzen tätig sind.“

Kontakt:
Dr. Thomas Raabe
Pressesprecher
Telefon 030/240 87-301
E-Mail t.raabe@wirtschaftsrat.de

Web-Tipp der Redaktion: http://tagung-news-cottbus.pregas.eu/

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