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Bundesrat / Kühl: „Steuersenkungen auf Pump nicht mit uns“

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(LNP) Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression in der vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagenen Fassung zugestimmt. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum steigt danach in zwei Schritten. Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 Euro, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 Euro.

Finanzminister Carsten Kühl sagte dazu im Bundesrat: „Es ist ein gutes Ergebnis, dass der Grundfreibetrag nunmehr in zwei Schritten angehoben und an die Entwicklung des Existenzminimums angepasst wird. In diesem Punkt waren sich alle Beteiligten in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses einig, zumal es für die steuerliche Freistellung des Existenzminimums auch eine verfassungsrechtliche Vorgabe gibt.“

Es sei aber ebenfalls „außerordentlich zu begrüßen, dass die von der Bundesregierung geplanten, weiteren umfangreichen Steuersenkungen bei der Einkommensteuer nicht realisiert werden. Die von schwarz-gelb geplanten Steuersenkungen hätten höhere Einkommen in einem stärkeren Umfang entlastet und wären angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte nur durch zusätzliche staatliche Kredite oder durch weitere Einschränkungen bei den staatlichen Leistungen zu finanzieren gewesen. Die Rechnung einer solcher Politik hätten damit ein weiteres Mal künftige Steuerzahler gezahlt, sowie diejenigen, die staatlicher Leistungen besonders bedürfen. Weitere umfangreiche Steuersenkungen auf Pump wird es mit uns nicht geben“, sagte Kühl.

Horst Wenner
Pressesprecher
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