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Leistungsschutzrecht bedroht jeden Nutzer eines sozialen Netzwerks

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(LNP) Ein neues Gutachten zum Leistungsschutzrecht [1] bestätigt, dass nur Gerichte entscheiden können, ob und wie das Leistungsschutzrecht auch für die Kommunikation in sozialen Netzwerken gilt. Damit drohen Nutzern von sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing oder Twitter Abmahnungen und Gerichtsverfahren, sollten sie unbedacht oder unwissentlich vom Leistungsschutzrecht geschützte Bilder und Texte einstellen oder teilen. Die Piratenpartei Deutschland fordert die Bundesregierung erneut auf, von diesem Vorhaben endlich Abstand zu nehmen. Dazu Bruno Gert Kramm, Beauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland:

»Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist eine Zeitbombe für die digitale Gesellschaft in Deutschland. Auch wenn Blogger zwar großmütig von der Lizenzpflicht ausgeschlossen wurden, hat die Bundesregierung mittlerweile zugegeben, dass sie keine Ahnung hat, welche Auswirkungen das Leistungsschutzrecht auf Nutzer und Plattformbetreiber von sozialen Medien hat. Mit diesem Leistungsschutzrecht kann sich kein Facebook- oder Twitter-Nutzer mehr sicher sein, nicht Opfer von Abmahnanwälten zu werden. Sollte der  Regierung noch etwas am Internetstandort Deutschland oder an der Weiterentwicklung der digitalen Gesellschaft liegen, lässt sie die Lobbyisten der Verlagsindustrie zugunsten unserer Bürger abblitzen. Der Verzicht auf die Internetübertragung der morgigen Anhörung zum Leistungsschutzrecht im Rechtsausschuss lässt jedoch befürchten, dass die schwarz-gelbe Regierung auch weiterhin die Interessen der Bürger unserer Informations- und Wissensgesellschaft zurückstellt.«  

Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
Pressesprecher:
Anita Möllering
Telefon: 030 / 60 98 97 511
E-Mail: presse@piratenpartei.de
Pflugstraße 9a
10115 Berlin

Web-Tipp der Redaktion: http://social-media-potsdam.pregas.eu/

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