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Dr. Heiner Garg: Absolute Überwachung bedeutet nicht absolute Sicherheit

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(LNP) In seiner Rede zu TOP 23 (Videoüberwachung an Bahnhöfen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

„Ich nehme es gleich vorweg: Die Intention der Piraten hinter diesem Antrag hält meine Fraktion für richtig. Wie diese Intention in dem vorliegenden Antrag allerdings konkret umgesetzt wurde, ist wiederum fragwürdig.

Es ist durchaus richtig, dass eine Ausweitung der Videoüberwachung nicht dazu angetan ist, die Sicherheit an den Bahnhöfen zu erhöhen. Absolute Überwachung bedeutet eben nicht: absolute Sicherheit.

Beim Weiterlesen stolperte ich dann jedoch über einen anderen Einschub von Ihnen, Herr Dr. Breyer. Denn hier nennen Sie als Beispiel für einen Justizirrtum im Zusammenhang mit Videoaufzeichnungen einen Hausmeister, der über Jahre nachweislich unschuldig im Gefängnis gesessen hat, mit Namen und zählen dessen diverse Krankheiten auf.

Das kann man machen. Dass Sie das machen, hat mich ehrlicherweise dann aber doch stark gewundert. Denn wenn es Ihnen ernst damit ist, Menschen ihre Anonymität jederzeit wieder zurückzugeben, dann muss ich Ihnen die Frage stellen, warum ausgerechnet Sie einen Menschen ins Licht der Öffentlichkeit ziehen, der gerade wegen dieser Justizfehler größtmögliche Anonymität verdient hat.
 
Ich möchte hinzufügen, dass die Nennung des Namens dieses Menschen sowie seiner Krankheiten in einer Landtagsdrucksache auf ewig festgehalten ist – und aus Gründen der politischen Transparenz auch für jedermann jederzeit einsehbar.

Hat der Mann aus Ihrer Sicht nicht das Recht, dass sein Name und die anhängigen Informationen, die Sie bereitwillig mitliefern, aus dem Datenbestand des Landtags gestrichen werden, wenn er selbst es wünscht?

Auch wenn der Fall zwar öffentlich weithin bekannt ist: Wir sollten uns nicht dazu verleiten lassen, das Leid von Menschen dadurch zu erhöhen, indem wir deren Schicksal für politische Forderungen zu nutzen versuchen. Das führt nämlich nicht dazu, dass sich die politischen Forderungen besser durchsetzen – im Gegenteil: es entwertet sie.

Aufgrund der Tatsache, dass dieser Antrag einerseits Anonymität einfordert, anderseits Anonymität aber nimmt, lehnen wir diesen ab.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Web-Tipp der Redaktion: http://gastro-news-flensburg.pregas.eu/

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