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Günter Schork: „Koalitionsvertrag umgesetzt – Islamischer Religionsunterricht muss auf dem Boden der Verfassung stehen“ – „Unterricht muss in deutscher Sprache und auf dem Boden des Grundgesetzes erfolgen“

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(LNP) „Auf Wunsch der FDP wurde im Jahr 2009 in den Koalitionsvertrag die Formulierung aufgenommen, wonach die Landesregierung die Einführung eines Islamischen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen in deutscher Sprache und durch in deutscher Sprache ausgebildete Lehrkräfte prüfen wird. Die Prüfung hat nun ergeben, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der beiden Antragsteller erfüllt sind. Wir haben den Koalitionsvertrag in diesem Punkt umgesetzt“, kommentierte der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Schork, die Ankündigung zur Einführung eines Islamischen Religionsunterrichtes.

„Für die CDU-Landtagsfraktion ist es selbstverständlich, dass die versuchsweise Einführung eines bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichtes in den ersten Klassen an höchstens 25 Grundschulen durch die Kontrolle der Staatlichen Schulaufsicht begleitet wird. Für die CDU ist ebenfalls klar, dass eine Umsetzung nur in deutscher Sprache erfolgt und die Verfassung eingehalten wird. Die Schulaufsicht muss auf die Unabhängigkeit der Antragsteller von anderen Staaten sowie auf die Sicherstellung eines verfassungskonformen Unterrichtes, unter anderem durch die Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Toleranz gegenüber anderen Glaubensrichtungen, achten“, so Schork.

Christoph Weirich, Pressesprecher
Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden
E-Mail: presse-cdu@ltg.hessen.de
Tel: 0611 / 350-548
Fax: 0611 / 350-551

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