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Innenminister Lorenz Caffier: Im Entlarvungseifer geht bei Opposition die Verhältnismäßigkeit verloren

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(LNP) Im Zusammenhang mit den Straftaten der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ wird von der Fraktion der LINKEN im Landtag M-V fortdauernd unterstellt, der Innenminister blockiere die Aufklärung und würde die Öffentlichkeit nicht ausreichend informieren. „Nun droht DIE LINKE sogar mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dabei müsste gerade Herr Ritter besser wissen, dass die Vorwürfe unhaltbar sind. Schließlich sitzt er in dem Gremium des Landtages (Parlamentarische Kontrollkommission), das regelmäßig informiert wird. Im Entlarvungseifer geht bei den LINKEN die Verhältnismäßigkeit vollkommen verloren“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Sie arbeitet mit Unterstellungen und zieht teils absurde Schlüsse. Herr Ritter kann wie die anderen Mitglieder des Kontrollgremiums jederzeit seine Fragen in der PKK stellen. Wir werden in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt M-V wie bisher auch die Fragen umfassend in der PKK beantworten. Auch bei dem, was ich öffentlich sagen darf, habe ich weiterhin Recht und Gesetz zu beachten.“

Mit dem Untersuchungsausschuss des Bundestages gibt es ein anerkanntes parlamentarisches Gremium, das sich mit allen bisher noch unbeantworteten Fragen aus den NSU-Morden befasst. Zudem hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen zu den Vorgängen an sich gezogen, das schließt die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Parteien und Medien ein. Ob und inwieweit die Mitglieder der Neonazi-Terrorzelle Kontakte in die rechtsextreme Szene des Landes gehabt hat, ist ebenfalls Gegenstand dieser Ermittlungen. Es bleibt der LINKEN unbenommen, den Generalbundesanwalt direkt anzusprechen.

Die Bundesanwaltschaft hat in seiner Presseerklärung zur Anklageerhebung im „NSU“-Verfahren vom 08.11.2012 festgestellt: „Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des „NSU“ oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen haben die Ermittlungen nicht ergeben. Diesen bisherigen Ermittlungsstand muss auch die Opposition zur Kenntnis nehmen. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass das BKA-Fahndungsfoto („Urlaubsfoto“) nicht in Mecklenburg-Vorpommern entstanden ist.

Die von den GRÜNEN öffentlich angestellten Mutmaßungen, es könnten in M-V Akten oder Daten zum „NSU“ möglicherweise vernichtet worden seien, weist das Innenministerium zurück. Die Abteilung Verfassungsschutz ist bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der NSU-Morde im Interesse der Aufklärung der Straftaten der Neonazi-Terrorzelle angewiesen worden, Löschungsfristen bis auf weiteres nicht zu beachten und keine Daten zu löschen.

Quelle: regierung-mv.de

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