Home Nordrhein-Westfalen Regierung bringt Gesetz zur Neuordnung der W-Besoldung in den Landtag ein / Schulze: Auch in Zukunft soll Raum für Leistungsbezüge bei Professorengehältern erhalten bleiben
Nordrhein-Westfalen

Regierung bringt Gesetz zur Neuordnung der W-Besoldung in den Landtag ein / Schulze: Auch in Zukunft soll Raum für Leistungsbezüge bei Professorengehältern erhalten bleiben

Teilen Sie
Teilen Sie

(LNP) Eine Neuordnung der Professorenbesoldung hat gestern das Kabinett beschlossen. Sie war notwendig geworden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Neuordnung der Professorenbe­soldung ist Teil des geplanten Dienstrechtsanpassungsgesetzes der Landesregierung. Danach sollen die Grundgehälter der W-Professor­innen und Professoren um maximal 690 Euro angehoben werden. „Wir werden die Finanzierung der Anhebung der Grundgehälter trotz schwieriger Haushaltslage aus dem Landeshaushalt aufbringen und nicht wie in anderen Bundesländern den Hochschulen aufbürden“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Und wir wollen keinen Rückfall in die Zeit, als Professorinnen und Professoren nach Alter und nicht nach Leistung bezahlt wurden. Deshalb haben wir uns in Nordrhein-Westfalen gegen die Einführung von Erfahrungsstufen entschieden und damit mehr Spiel­raum für Leistungsbezüge geschaffen. Auch in Zukunft soll angemesse­ner Raum für Leistungsbezüge erhalten bleiben“, so die Ministerin weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte anhand der Klage eines hessischen Professors die derzeitige Professorenbesoldung in Hessen als teilweise zu niedrig moniert. Daraufhin hatten alle Bundesländer be­schlossen, ihr W-Besoldungssystem zu überarbeiten. Seit dem 1.1.2005 gilt diese für alle neu eingestellten Professorinnen und Professoren bundesweit. Die W-Besoldung ist im Unterschied zur früheren C-Besol­dung dienstaltersunabhängig ausgestaltet und beruht auf einem zwei­gliedrigen Vergütungssystem mit einem festen Grundgehalt und variab­len Leistungsbezügen.

„Zukünftig wird das Durchschnittsgehalt für eine W 2-Professur in Nord­rhein-Westfalen mit Zulagen dem Gehalt einer Richterin oder eines Richters am Landgericht entsprechen“, sagte Schulze. Derzeit liegt das Grundgehalt für eine W 2-Professur in Nordrhein-Westfalen bei 4354,02 Euro. Eine W 3-Professorin oder ein Professor verdient 5278,75 Euro als Grundgehalt. Dazu kommen in der Regel Leistungs­zulagen, die von der jeweiligen Hochschule gewährt werden. Zukünftig soll das Grundgehalt für eine W 2-Professur um 690 Euro und das für eine W 3-Professur um 300 Euro angehoben werden. Zugleich wird ein Teil der bestehenden Leistungszulagen angerechnet. Leistungsbezüge, die nur befristet gewährt werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie werden weiterhin für die Dauer ihrer Laufzeit ausgezahlt.

Von der Neuregelung profitieren – wie vom Verfassungsgericht eingefor­dert – W 2-Professorinnen und Professoren im unteren Gehaltsbereich mit weniger als 150 Euro dauerhaften Leistungsbezügen. Sie erhalten ihre Leistungsbezüge weiterhin und zugleich erhöht sich ihr Grundgehalt um 690 Euro. Für den Teil der W 2-Lehrenden mit dauerhaften Leistungs­bezügen von mehr als 150 Euro und weniger als 840 Euro bedeutet die Neuordnung der W-Besoldung eine Erhöhung ihrer Gehälter um maxi­mal 690 Euro. Für W 2-Professo­rinnen und Professoren, die bereits jetzt mehr als 840 Euro dauerhafte Leistungsbezüge erhalten, ändert sich das Gehalt nicht. W-3 Professoren erhalten zukünftig 300 Euro mehr auf ihr Grundgehalt. Auch hier werden wie bei den W-2 Gehältern dauer­hafte Leistungszu­lagen angerechnet. Wie viele Professorinnen und Professoren von dem geplanten Gesetz konkret betroffen sind, lässt sich derzeit nicht abschließend sagen, da Dienstherr der Hochschul­lehrerinnen und -lehrer die jeweiligen Hochschulen und nicht das Land ist.
 
Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
 
Tel.  +49 (0211) 896-4791
Fax  +49 (0211) 896-4575
presse@miwf.nrw.de

Teilen Sie

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge
Präsident der Apothekerkammer fordert Stabilität für Apotheken in extrem turbulenten Zeiten
Medizin / GesundheitNordrhein-Westfalen

Präsident der Apothekerkammer fordert Stabilität für Apotheken

Kammerversammlung in Krisenzeiten: Apotheken brauchen Planungssicherheit Inmitten politischer Instabilität hat der Präsident...

Prof. Dr. Rainer Brück (Foto: Universität Siegen/M. Schäfer)
Nordrhein-WestfalenWissenschaft

Prof. Dr. Rainer Brück: Pionierarbeit im Bereich der Datenmedizin

Nach 26 Jahren an der Universität Siegen verabschiedet sich Prof. Dr. Rainer...

Rückzahlung von Corona-Hilfen führt teilweise zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei Firman Foto: pixabay.com/ magnetme
Nordrhein-Westfalen

Rückzahlung von Corona-Hilfen sorgt bei vielen Firmen für finanziellen Engpass

IHK-Umfrage zu Corona-Hilfen (lnp) Viele Händler, Dienstleister und Gastronomen in den Kreisen...

Mit Abschluss der 13. Auflage des Projektes Ökoprofit® der Stadt Münster haben die teilnehmenden Unternehmen ihre Auszeichnungen erhalten. Quelle: Stadt Münster/Michael Möller
Nordrhein-Westfalen

Projekt „Ökoprofit“: Münster zeichnet acht weitere Unternehmen aus

Nachhaltiges Wirtschaften in Münster 138 erfolgreiche Betriebe und Einrichtungen seit 2001 sparten...