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Huber: Windkraft naturverträglich ausbauen – Erstmalig Konzept für Windkraftstandorte in Naturparken erarbeitet

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(LNP) Ein Modellkonzept für mögliche Windkraftstandorte in Naturparken ist der nächste Schritt für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Das betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber bei der Vorstellung eines Modellprojekts für den Naturpark Altmühltal. Huber: „Bayern wird seine Spitzenposition beim Einsatz erneuerbarer Energien weiter ausbauen. Die Windenergie ist zentraler Baustein der Energiewende. Wir wollen die Windenergie dort fördern, wo dies im Einklang mit der Natur und den Interessen der Bevölkerung geschehen kann.“ Im Rahmen des Modellprojekts wurde ein Drei-Zonen-Konzept für die Schutzzone des Naturparks Altmühltal erarbeitet. Das Konzept ergab für die Schutzzone, dass auf 13 Prozent der Fläche der Bau von Windkraftanlagen mit den Zielen der Naturparkverordnung vereinbar ist. Auf acht Prozent der Fläche muss im Einzelfall entschieden werden und auf rund 80 Prozent der Fläche ist die Errichtung von Windkraftanlagen nicht möglich. Huber: „Das neue Konzept zeigt erstmal auf, wie der Bau von Windkraftanlagen in Naturparken sinnvoll und naturverträglich ermöglicht werden kann.“ Die im Rahmen des Modellkonzepts erarbeitete Methodik, zum Beispiel die Festlegung von Abstandsflächen zu Natur- und Baudenkmälern, könne bayernweit angewendet werden. Das Umweltministerium fördert das Modellprojekt mit über 70.000 Euro.

Zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende hat das Umweltministerium eine Bayerische Windstrategie vorgelegt. Wesentlicher Bestandteil sind Vollzugshinweise zur Windkraft, die eine bayernweit einheitliche und zügige Genehmigungspraxis gewährleisten. Zusätzlich sollen bayernweit mehrere Windstützpunkte errichtet werden. Der Landkreis Neumarkt, die Stadt Wunsiedel und die Gemeinde Wildpoldsried wurden bereits zu Windstützpunkten ernannt und vom Umweltministerium mit 150.000 Euro gefördert. Zudem wurde die Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe für Kommunen und Regionale Planungsverbände geschaffen. Sie stellt eine umweltfachliche Erstbewertung dar, in der Gebiete ab einer mittleren Windgeschwindigkeit von 4,5 m/s in 140 m Höhe einer naturschutz- und immissionsschutzfachlichen Vorprüfung unterzogen wurden.

Quelle: Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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