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Donnerstag: Mündliche Verhandlung zum Verbot der »Tanzdemo« am Karfreitag

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(LNP) Am 25. Oktober 2012 findet um 10 Uhr in Saal 103 des Verwaltungsgerichts Gießen die mündliche Verhandlung zum Verbot einer so genannten Tanz-Demonstration am Karfreitag dieses Jahres statt. Die öffentliche Versammlung war von Regierungspräsident Dr. Witteck verboten worden, nachdem die Stadt Gießen sie zunächst erlauben wollte. Mit der Demonstration sollte eine Diskussion über das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen an religiösen Feiertagen angestoßen werden.

Witteck setzte sich im so genannten Selbsteintritt über den Willen der Stadt Gießen hinweg – ein bisher einmaliger Vorgang in der kreisfreien Stadt. Einen Eilantrag zur Aufhebung des Verbotes lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. Das Gericht verwies in seiner Begründung aber ausdrücklich auf die »schwierige, noch ungeklärte Rechtsfrage, inwieweit die Versammlungsfreiheit an einem Feiertag aufgrund dessen religiös geprägten Charakters eingeschränkt werden kann«.

Kläger ist der Gießener Pirat Christian Oechler. Oechler will durch das Beschreiten des hauptinstanzlichen Klagewegs eine endgültige Klärung des Sachverhalts erreichen.

In ihrem Programm setzt sich die Piratenpartei Hessen für eine grundlegende Reform des Feiertagsgesetzes ein. Zwar sollen alle bisherigen Feiertage beibehalten werden, alle Einschränkungen aber gestrichen werden.

Pressekontakt:
Christian Oechler
E-Mail: christian.oechler@piratenpartei-giessen.de

Christian Hufgard
Pressesprecher Piratenpartei Hessen
E-Mail: presse@piratenpartei-hessen.de

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