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Mehr Transparenz für die Hamburgische Verwaltung Transparenzgesetz tritt in Kraft

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(LNP) Am 6. Oktober 2012 tritt das Hamburgische Transparenzgesetz in Kraft. Es wurde im Juni einstimmig von der Hamburgischen Bürgerschaft verabschiedet und löst das bisher geltende Informationsfreiheitsgesetz ab.                              

Mit dem neuen Transparenzgesetz werden die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt. Es regelt ausführlich, welche Informationen sie von den Behörden in welchem Umfang erhalten können. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürger einen noch tieferen Einblick in die Abläufe der hamburgischen Verwaltung zu ermöglichen und behördliches Handeln nachvollziehbarer zu machen. Die Bürgerinnen und Bürger können so aktiver an der Gestaltung des Gemeinwesens mitwirken. Die Kontrolle staatlichen Handelns wird vereinfacht. 

Das Gesetz erweitert das bisherige Informationsfreiheitsgesetz vor allem in zwei Bereichen:

Erstens wird das bereits bestehende Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger ab sofort ausgeweitet. Sie können auf Antrag binnen eines Monats (in schwierigen Fällen binnen zwei Monaten) Informationen nicht nur von Behörden im klassischen Sinne erhalten, sondern auch von Unternehmen, die der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegen. Auch die Ausnahmegründe sind eingeschränkt. Personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden weiter geschützt.

Zweitens soll zukünftig eine Vielzahl von Dokumenten in einem elektronischen Register kostenlos im Internet veröffentlicht werden. Betroffen sind davon Informationen unterschiedlichster Art, von Senatsbeschlüssen über das Baumregister bis hin zu Geodaten. Dies ist das Kernstück des neuen Transparenzgesetzes. Um pünktlich zum 6. Oktober 2014 mit dem Register zu starten, wurde das behördenübergreifende Projekt „Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes“ eingesetzt. Maßgeblich beteiligt sind die Finanzbehörde, die Behörde für Justiz und Gleichstellung und die Kulturbehörde mit dem Staatsarchiv. Auch der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit wird eingebunden. Über einen Beirat fließen auch außerbehördliche Erfahrungen, insbesondere von Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirche und der Transparenzinitiative in das Umsetzungsprojekt ein.

Weitere Informationen zum Gesetz, dem Antragsrecht der Bürgerinnen und Bürgern sowie weiterführende Links finden sich auf der Internetseite www.hamburg.de/transparenzgesetz

Dr. Sven Billhardt
Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle
Tel. 040 42843 3143, Fax: 040 427943 258
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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